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Außerordentliche Kündigung bei Internetanbieter Unitymedia möglich?


Carn
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Im Moment bin ich bei Unitymedia und ab Februar wohne ich ja in einem Kaff am Bodensee.

Dort gibt es kein Unitymedia, sonst würde ich den Anschluss dorthin verlegen.

Hat jemand Erfahrung ob aus solchen Gründen eher aus dem Vertzrag rauskommt? Sonst würde der bis Oktober gehen, müsste dann 9 Monate zahlen ohne den zu nutzen.

Und wenn jemand mehr weiß, wie mache ich es am besten?

Frage hier nach bevor ich bei der Hotline anrufe, da wartet man wieder ewig und bekommt erst bei zigmal anrufen eine gescheite Antwort -.-

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Meiner Erfahrung nach gibt es da nicht viele Optionen.

Kulanz kannst du vergessen, entweder du bezahlst so weiter oder du versuchst dich rauszukaufen. Dafür musst du die aber ansprechen und sie müssen dir ein Angebot machen (dürfte etwas billiger sein als dauernd zu zahlen, aber nicht wirklich viel.)

Wenn du umziehst ist es DEIN Problem dass es dort kein Anbieter gibt. So ist die Entscheidung der Gerichte bzgl außerordentlicher Kündigung.

Ich würde am ehsten versuchen dem Nachmieter den Vertrag schmackhaft zu machen, ist für dich die beste Methode ... leider.

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Nene, also ich bin mit 99% sicher das man aus dem Vertrag rauskommt wenn man den Wohnort wechselt und es dort keine Möglichkeit gibt den Anschluss mitzunehmen.

Das steht sogar ganz normal in den AGB meine ich.

Man muss bisl Papier abliefern das den Umzug beweist. Dann prüft UM ob sie Dir dort den Anschluss auch anbieten können und wenn nicht, dann lassen sie Dich aus dem Vertrag raus.

Siehe auch hier:

http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=10&t=2062

Bearbeitet von StifflersMum
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Kommst du nicht raus, da du von deiner Seite aus den Vertrag ändern /aufheben willst und der Partner dem zustimmen muss. Er kann nichts dafür, dass du umziehst, muss also nicht zustimmen. Wenn, dann auf Kulanz, wenn du lieb schriftlich anfragst. Soll aber öfters funktionieren, wenn man sagt, dass man sehr zufrieden sei, es sehr schade fände, dass man nicht bleiben kann und gerne wieder zurückkommen würde, wenn man wieder im Einzugsbereich vom Provider ist.

Bearbeitet von mad.gobbo
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Umzug aus Versorgungsgebiet ist durchaus ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn du aus dem Vertrag raus willst ist dabei wichtig NICHT den neuen Wohnort anzugeben, da sonst geprüft werden kann ob dort Versorgung möglich ist. Was dann einen "Umzug" des Vertrages bedeutet. Du bist auch nicht verpflichtet dieses anzugeben...

Nachweis vom Ende des Mietverhältnisses aka Kündigungsbestätigung oder Verkaufsblabla hilft in deinem Fall und wenn du prüfen lassen willst ob unitymedia da liefern kann dann eben doch deine neue adresse :o

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Das war mal so, hat das BGH geklärt und stand auch schon mehrfach in der Fachpresse, oder haste da andere Quellen? Nach meines Wissens, sind es Kulanzentscheidungen, wenn es doch geht.

Und Carn würde ja gerne bei seinem Anbieter bleiben, der an seinem neuen Wohnort nicht liefern kann. Was man auf jeden Fall machen kann, ist zu versuchen die Kosten in der Steuer oder beim Arbeitgeber geltend zu machen, wenn der Umzug fremdbestimmt/beruflich bedingt war.

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Vertrag ist Vertrag.

Der kann nur im beiderseitigen Einverständnis ausserhalb der Laufzeit gekündigt werden.

Das bedeutet auch, dass dein gültiger Vertrag nicht einfach geändert werden darf.

ALLERDINGS kann der Vertrag durch Zustimmung beider Parteien geändert oder gekündigt werden. Das geschieht aber ohne Vertragsgegenstand zu sein, sondern ist einfach es BGB.

Die Vertragspartner müssen sich einig sein.

Helfen kann die Methode von Gobbo, einfach mal lieb und nett nen Brief schreiben, ein bisschen schleimen, und sich evtl für Informationen bezüglich neuer Angebote offen zeigen.

Dann wollen die einen potentiellen Kunden sicher nicht verschrecken, indem sie ihn noch ein paar Monate zur Kasse bitten

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ich würde trotzdem auf die dumme meinen umzug angeben, mit der bitte den service auf den neuen wohnort umzustellen.

wenn die dann schreiben das es dort nicht verfügbar ist, würde ich außerordentlich kündigen, da die bezahlte leisung nicht erbracht werden kann.

dann mal gucken was passiert. Und wenn es nur dazu führt dass deren kulanz steigt.

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  • 3 Wochen später...
6 Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen für zusätzlich buchbare Flatrates und Optionen können von der

Mindestvertragslaufzeit des Vertrags im Sinne von Ziffer 7.1 der AGB abweichen.

6.2 Wird der Vertrag während der Laufzeit des Vertrages auf Wunsch des Kunden auf einen höherwertigen

Internet- und/oder Telefoniedienst und/oder zusätzlich auf einen sonstigen Dienst, der in Verbindung mit den

vorgenannten Diensten angeboten wird, umgestellt (z. B. auf höhere Bandbreite oder Telefon PLUS), erneuert sich

die Mindestvertragslaufzeit für den Internet- und/oder Telefonanschluss, jedoch nicht auf mehr als ein (1) Jahr.

Die Vertragslaufzeit des zusätzlichen Telefondienstes richtet sich sodann nach der Vertragslaufzeit des Telefonanschlusses,

kann aber jeweils zum Kündigungszeitpunkt gekündigt werden, ohne dass es einer Kündigung

des Internet- und/oder Telefonanschlusses bedarf. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für

Software nach Ziffer A 4 oder zusätzlich buchbare Flatrates und Optionen nach Ziffer B 5.1 und/oder B 5.2.

6.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang

bei der anderen Vertragspartei an.

6.4 Der Kabelnetzbetreiber kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde

für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten

Entgelte oder in einem Zeitraum von mehr als 2 Monaten mit der Zahlung eines Betrages, der den monatlichen

Entgelten für mindestens zwei Monate entspricht, in Verzug ist.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen

bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, hat

der Kabelnetzbetreiber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

6.6 Der Kunde ist verpfl ichtet, ihm von dem Kabelnetzbetreiber während der Vertragslaufzeit zur Nutzung zur

Verfügung gestellte Hardware (z. B. das Zugangsendgerät) innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung

auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden. Ziffer C 4 d) gilt entsprechend.

Quelle : http://www.unitymedia.de/pdf/BesGB_Internet_Telefonie_NRW.pdf

Den Gesetzestext dazu kannst du dir selber raussuchen, darauf habe ich jetzt keine Lust ;)

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  • 3 Wochen später...

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