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Grafikkarte gekauft leider defekt Hilfe


Ryodu
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Gast Lancegrim

Für sowas hat man entweder Rechtschutz oder macht es selbst.

Weil? Weil es sich nicht gehört Dinge vom Staat zu nutzen oder wie? Wenn man sich bsp die Graka lange aufgespart hat, weil man sonst nur ALG1 bzw II kriegt, darf man dann solche Mittel nicht nutzen oder wie? Natürlich bezieht sich das auf nen wirklichen Prozess, der dann stattfinden muss, was bei ner Anzeige wegen Betruges gut passieren kann.

Ich hab im letzten Monat 8 von den Dingern ausgefüllt und beantragt, also ich weiss wie die funktionieren. Das man net einfach zum Anwalt geht und sagt "Ich will das du was für mich tust, und nix bezahlen" is ja wohl logisch. Das sollte jeder wissen. Aber ich bezog mich da eben direkt auf ne Anzeige wegen Betrug. Der ist recht offensichtlich, bei der aktuellen Lage. Da kann dann entweder passieren das der Gegner den Schwanz einzieht und das Geld zurück zahlt sobald er Post von der Staatsanwaltschaft kriegt, oder er geht aufs ganze vors Gericht. Und da ist eben Prozeßkostenhilfe ganz nett, falls sie gewährt wird. Wenn nicht, naja dann eben nicht. Aber sollte man eben unter den Umständen von ALG sein, sind die Chancen gut das man es genehmigt kriegt. Und bevor es wirklich vor Gericht geht, braucht man auch den Anwalt nicht wirklich, es sei denn um Eindruck zu schinden.

Ich würds aber so machen das du es zurück schickst, mit Frist. Und dann erklärst du ihm, das du vom Kaufvertrag zurücktrehten tust, wegen arglistiger Täuschung. Dann wartest du die Frist ab. Passiert dann nix, gehst du zur Polizei.

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Weil?...

Weil es sonst gar keine Rechtsschutzversicherung gebe, wenn jeder sich das vom Staat bezahlen lassen könnte. Warum sollte irgendwer monatlich eine Versicherung bezahlen, wenn er auch einfach ohne Versicherung das vom Staat bezahlen lassen könnte!?

Und der Passus sagt klar, das man ein Verfahren führen muss, ob das Gericht es so sieht, dass man wegen eines Luxusgutes, und das ist eine GraKa für 300 Euro, klagen muss, wage ich jetzt mal zu bezweifeln, schließlich ist hier nicht der Lebensunterhalt von Ryodu bedroht.

Alle Fälle die ich aus meinem Umkreis kenne wo es die beihilfe gab, waren entweder arbeitsrechtliche Verhandlungen wegen unzulässiger Kündigung oder sozialrechtliche Verhandlungen weil unberechtigt Gelder gekürzt wurden. Einen privatrechtlichen Streit der über die Beihilfe finanziert wurde habe ich da noch nicht gesehen.

Es waren aber immer Fälle in denen die betroffenen entweder ALG II oder extrem wenig ALG I erhalten haben.

Vieleicht ist es ja tatsächlich unerheblich um welche Form des Rechtsstreit es sich handelt, aber in jedem Fall muss Ryodu sich vorm gericht finanziell nackig machen, also nachweisen das seine Einkunftsverhältnisse so gering sind, dass er nicht in der Lage ist sonst einen Prozess zu führen. Und wenn dann das Gericht sieht das er bspw. genug Verdient um sich eine RS Versicherung hätte Leisten zu können, wirds denke ich spätestens da eng.

Wenn er ALG II empfänger sein sollte, kann er zum Amtsgericht gehen und unter vorlage seines ALG II Bescheides einen "Anwaltlichen Beratungsschein" beantragen, eigenkosten sollten 10,-€ sein. Dann kann er die Sache zumindest einem Anwaltvortragen der Ihn da sicherlich besser Beraten kann als wir.

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Also Paypal eine Frist zu setzen und ggf. das Geld von der Bank zurückfordern lassen ist absolut Kontraproduktiv.

1. Juckt es Paypal einen Dreck was ich denen als kleiner Hans Wurst für Fristen setze.

2. Sperren die dir dann gleich mal dein ganzes Paypal-Konto und auf Mithilfe zur Aufklärung kann man dann sicher auch nicht mehr hoffen.

Desweiteren ist es bei einer Klage so, dass die Anklage und NUR die Anklage in der Beweispflicht ist. Sprich DU musst beweisen das die Karte schon kaputt war als sie bei dir angekommen ist und nicht andersherum. Das ist wohl eher in der Kategorie "unmöglich" anzusiedeln.

Das was den meisten hier (mich eingeschlossen) die Haare zu Berge stehen lässt in der Beschreibung des Artikels (Custom Kühler, fadenscheinige Ausrede) sind nur Indizien! Das ist noch lange kein Beweis dafür, dass die Karte schon kaputt war als der Verkäufer sie dem Logistikunternehmen übergeben hat.

Insofern wirst du keinerlei Möglichkeit haben, dem Verkäufer eindeutige und belastbare Beweise vorzulegen das er dich hier verarscht hat.

Du kannst also nur hoffen das er sich von dir oder Paypal locken lässt oder die Kohle als "Lehrgeld" abhaken.

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Von mir locken wird wohl nichts. Vielleicht wirds ja was mit PayPal, auch wenn ich nicht wirklich dran glaube.

Ich denke es wird eher auf Lehrgeld hinauslaufen. Aber das muss ja jeder irgendwann mal bezahlen, besser 360€ als 3600€ ;)

Vielen Dank an alle.

PS: Steht das Angebot mit DW-Inkasso noch?

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War da nicht irgendwas mit Nachbesserung, Frist und 2 Versuche? Ich meine, davon hätte damas die nette Dame in der Rechtsvorlesung etwas gesprochen.

Ich glaub einfach zurückgeben geht da nicht so einfach.

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Das gilt bei Händlern, bei einem defekt haben die glaube ich 2 Versuche nachzubessern, danach müssen die umtauschen oder erstatten.

Sprich wenn du dir den neuen Audi RS6 kaufst und du feststellst, dass die Fahrertür klappert fährste zum Händler und er muss kostenlos nachbessern. Danach holste deinen Wagen ab und nach 10 km klappert es wieder. Dann fährste wieder hin und die reparieren. Holst wieder deinen Wagen ab, nach 15km klappert es dennoch wieder. Dann fährste hin, packst dein ding aus, schlägst es auf den Tisch und bekommst entweder nen neues Auto oder dein Geld zurück. ;)

Bei meiner Mutter war das vor 3 Jahren der Fall, nur leider war es kein Audi RS6 :P

EDIT: Und der Teil mit dem "Ding auspacken...." der hat bei Ihr auch nicht funktioniert :P

Bearbeitet von Ryodu
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Nachdem ich bei PayPal den Antrag auf Käuferschutz gestellt hatte, ging es jetzt 3-4 Tage mit denen hin und her. Jeden Tag wurde ich um neue Informationen gebeten. Die Letzte email hatte folgenden Inhalt:

Um mit der Untersuchung fortfahren zu können, bitten wir Sie um eine schriftliche Bestätigung eines qualifizierten unabhängigen und sachverständigen Dritten, dass die Ware beschädigt ist bzw. von der Artikelbeschreibung abweicht. Wir wissen nicht, was Sie sehen, wenn Sie Ihr Paket geöffnet in den Händen halten. Deshalb sind wir auf die Aussage einer unabhängigen dritten Partei angewiesen. Zum Beispiel die eines Händlers, Sachverständigen oder einer anderen anerkannten Organisation.

Wichtig: Wir akzeptieren keine Bilder oder weitergeleiteten E-Mails als Bestätigung. Nehmen Sie bitte keine Reparaturen oder Veränderungen vor, da wir dann leider nicht in der Lage sind, den Fall zu beurteilen.

Und so geht es jetzt auf Ihrer Seite weiter:

1. Bitte wenden Sie sich an einen Händler, Sachverständigen, Gutachter oder eine andere qualifizierte unabhängige Organisation.

2. Lassen Sie sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens bestätigen.

Eine Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte Reparaturkosten helfen uns ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.

3. Die schriftliche Bestätigung sollte folgende Angaben enthalten: Den Briefkopf mit dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir bei Rückfragen Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.

Und das ist auch noch wichtig zu wissen: Wir übernehmen die Kosten für dieses Dokument nicht. Bei Bedarf können wir das Schreiben dem Verkäufer vorlegen.

Die Bestätigung benötigen wir bis zum 16/April/2014. Sie können das Dokument einfach über Ihr PayPal-Konto hochladen oder - falls das nicht klappt - an +49 30 408181722 faxen.

Das kann ja lustig werden, erstmal wen finden, auf den diese Beschreibung passt. Dann muss diese Person auch noch bereit sein, dieses Schreiben anzufertigen....dann stellt sich immernoch die Frage wieviel mich das kosten wird. Und dann kommt noch obendrauf, wer weiß ob mir PayPal am Ende mein Geld zurück holt. :sad:

Gibt es vielleicht jemanden innerhalb von DW auf den diese Beschreibung passt und der mir für kleines Geld aushelfen würde?

Das wäre mir eine Große Hilfe.

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Von mir locken wird wohl nichts. Vielleicht wirds ja was mit PayPal, auch wenn ich nicht wirklich dran glaube.

Ich denke es wird eher auf Lehrgeld hinauslaufen. Aber das muss ja jeder irgendwann mal bezahlen, besser 360€ als 3600€ ;)

Vielen Dank an alle.

PS: Steht das Angebot mit DW-Inkasso noch?

dw.-INKASSO steht in jedem Fall...

PLZ 57 ist auch bei mir in der Nähe und da können wir ja mal vorbei rocken :mrgreen:

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Hier kam noch keine berichtigung zur beweislast.

In den ersten 6 monaten ist der kunde könig, da post und vorallem verkäufer beweisen müssen das sie nicht schuld an dem mangel sind. Danach musst du beweisen das der schaden vor waren erhalt da war.

Da der herr die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, muss er dir entweder die ware reparieren oder neuliefern (geht schlecht weil gebraucht). 2 mal kann er das, danach ist der rücktritt vom vertrag möglich (geld zurück).

Hier wurde viel böses halbwissen gepostet btw. ;)

mit Faultier-america upgrade phone

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Wegen des Paypal Verkäuferschutzes:

Ich hatte mit denen eigentlich bislang nur gute Erfahrungen. Hatte 2001 oder so mal Trading Cards bei einem Ebay-Privat-Verkäufer gekauft. Als sie ankamen waren sie weder vollständig, noch im beschriebenen Zustand.

Ich hatte mein Geld von Paypal nach 2 Wochen wieder, ob/was Paypal mit dem Verkäufer geregelt hat weiß ich nicht, war mir dann aber auch egal ;).

Ansonsten:

Vom Kaufvertrag zurücktreten, Verkäufer Frist setzen und Anzeige wegen Betruges bei Nicht-Reaktion. Auch als Privatverkäufer kann er keine defekten Dinge als "funktioniert super" verkaufen.

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html (oder beliebige andere Hits in Google)

Allerdings muss ich den Leuten zustimmen, dass ich auf so eine Anzeige auch nicht reagiert hätte, bzw. nur mit persönlicher Abholung und vor Ort Vorführung, dass das Ding nicht kaputt ist.

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