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BGH Urteil zu Filesharing: Wichtig für jeden der Kinder hat / haben wird


Gast Loken
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Doof ist, wenn die Kinder von der Materie mehr Ahnung haben, als die Eltern. Meine beiden haben keine Rechte, sowas zu installieren und die typischen Ports in der FW sind gesperrt. Doof, ist dass auch immer mehr Spiele über P2P-Updaten ;)

Das erinnert mich aber daran, mal wieder das WLAN Pwd zu ändern, das kennen mittlerweile zu viele. ^^

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Doof ist, wenn die Kinder von der Materie mehr Ahnung haben, als die Eltern. Meine beiden haben keine Rechte, sowas zu installieren und die typischen Ports in der FW sind gesperrt. Doof, ist dass auch immer mehr Spiele über P2P-Updaten ;)

Das erinnert mich aber daran, mal wieder das WLAN Pwd zu ändern, das kennen mittlerweile zu viele. ^^

WPA2 / PSK zu knacken ist auch nur eine Frage von Zeit geworden. Mit passendem Tutorial, ein wenig Willen + Kali Linux / Reaver kriegt man Zugang zu vielen WLAN Netzen.

Ich hatte schon überlegt meinen Zugang zum Heimnetz mit einem Radiusserver auf einem Raspi zu authentifizieren. Weil ich Freeradius aber total nervig finde, ist es bislang nicht dazu gekommen :P

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Naja die Vorratsdatenspeicherung ist doch schon unterwegs liebe Content Mafia xD

/Ontopic

Zum Glück sind meine Kinder da (noch) zu klein für :-)

offtopic

Was hat die Vorratsdatenspeicherung damit zu tun? Es begünstigt die Abzocke von Sony, Emi und Co. überhaupt nicht. Nur weil beides den gemeinsamen Nenner 'Internet' hat? Die Zielrichtung der VDS ist eine ganz andere (wobei man hier ganz deutlich sieht, warum die meisten gg. die VDS sind). Bevor man reflexartig immer die gleiche Sau durch's Dorf treibt, sollte man mal den Gesetzesentwurf lesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf . Das trägt zur Meinungsbildung ungemein bei.

ontopic

Deine Kinder werden größer. Und meine zehnjährige Tochter hat technisch mehr drauf, als ich bisher vermutet habe. Ich werde wohl nicht umhinkommen und de genauso wie Gobbo zu machen.

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Bearbeitet von Loken
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Das Urteil konkretisiert die ggb Rechtslage.

Insbesondere die Beweislastumkehr sehe ich kritisch, da hier der 'in dubio pro reo'-Grundsatz immer mehr ausgehöhlt wird. Nach Auffassung des BGH ist es ausreichend, das die genutzte IP zu Dir zurückverfolgt wurde, auch wenn technische Erhebungsfehler bei den Provider bekannt sind. Du musst jetzt beweisen, dass nicht Du sondern jemand anderes Deinen Anschluss genutzt hat. Seit wann muss ich meine Unschuld beweisen?

Bei polizeilichen Ermittlungsverfahren ist die IP-Anschlussinhaberermittlung nicht das Ende der Ermittlungen, sondern stellt einen Einstiegsmaßnahme dar. Die Polizei muss dann mit weiteren Maßnahmen die Tatbeteiligung beweisen. Die Frage ist, warum das im zivilrechtliche Bereich nicht genauso ist.

Das ist nur eine Frage von vielen, die ich bei diesem Thema sehr merkwürdig finde.

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Das Thema ist böse. Sehen wir es doch mal realistisch: da wird viel Seitens der User gelogen und Verstöße auf andere unbekannte Benutzer abgeschoben. in einer Mehrheit der Fälle hat der Pappa gesaugt und versucht es dann auf seine strafunmündigen Kinder anzuwälzen. Da braucht es auf beide Seiten mehr KnowHow und technische Hilfsmittel. Meine Kinder haben leider/gottseidank Eltern, die sich mit der Materie auskennen. Ich würde behaupten, bei 70% der deutschen Haushalte, sind die Kinder die tonangebenden IT-Experten ^^

Technisch müsste ich hier bei mir alle 14 Tage das WLAN-PWD ändern oder gar ein PAM installieren, da gut 100 Leute das kennen. Ich hatte auch schon Post von einem Anwalt deswegen, der aber auf meine technischen Nachfragen nicht antworten konnte. Würde das System von ihm nicht nur den Provider, sondern auch die MAC-Adresse und den weiteren Overhead des Bösen loggen und mir bereitstellen, hätte ich ihn gerne geholfen, da ich so die Logs meines Routers parsen könnte. So habe ich nach paar hin und her nie wieder was von der Kanzlei gehört. Zumal ich die Musik (Casting-Pop), die angeblich von mir gesaugt wurde, nie im Leben hören würde ^^

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Es wird aber auch bei Strafverfahren auf Seiten der Beschuldigten gelogen, was auch deren Recht ist. Deswegen die Unschuldsvermutung auch im strafprozessualen Verfahren abzuschaffen wäre absurd. Da das Gewaltenmonopol beim Staat liegt, ist genau diese so elementar für unser Rechtssystem.

Warum gilt dieser Grundsatz immer weniger in Fällen des Urheberrechts?

Hast Du eine gute Anleitung, wie ich meinen Router absichern kann? Netzwerke sind nicht meine Stärke.

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Nein lügen ist kein recht sondern eine falschaussage

tapaschrott

FALSCH, als Beschuldigter kann man keine Falschaussage machen.

Man hat als Beschuldigter (Betroffener im Ordnungswidrigkeitsverfahren) ein Aussageverweigerungsrecht. Das ist aber bei uns in Deutschland soweit auszulegen, dann man sogar als Beschuldigter/Betroffener lügen darf, dass sich die Balken biegen.

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  • 2 Wochen später...

Wer zieht denn heute noch Musik? Kennt die neue Generation überhaupt noch P2P in den Zeiten von Mega, Rapidshare und youtube? Mal ehrlich, für unter 10€ im Monat gibts inzwischen genug Musikflats mit denen ich auch bequem unterwegs jede Musik streamen und bei Bedarf auch offline verfügbar machen kann. Spotify zum Beispiel kann man sogar gratis nutzen, wenn man mit einem Werbespot alle paar Lieder leben kann. Ein Kinobesuch mit der Familie deckt da heute den Musikgenuss für 6 Monate, dann haben die Kinder auch gar keinen Bedarf mehr illegal zu downloaden ;)

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Grundsätzlich hast Du Recht Glen, aber es gibt "Streamingdienste", die technisch die Daten als P2P bereitstellen, um die Verfügbarkeit zu gewährleisten. Und einzelne sind gerade bei Jugendliche sehr beliebt. Böse Falle!

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