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Gefährlicher Spamm an DRUCKWELLE versendet


Gast azuma
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Hi Leute,

an DRUCKWELLE wurde eine EMAIL versand mit einem Anhang getarnt als Rechnung, was dieser bewirkt weiß ich noch nicht aber eine O_rechnung.pdf.exe die als pdf umbenannt nicht vom Acrobat Reader geöffnent werden kann ist als gefährlich einzustuffen. In der Email fand ich folgendes.

Von, An, Cc, Bcc: Von:

Anwaltskanzlei <anwalt@forderungseinzug.de>

An:

azuma@druckwelle-hq.de

Datum/Uhrzeit:

(Empfang) 10.04.2007 / 18:08

Nachrichtenart:

E-Mail 10 KB [Diese Nachricht besitzt Anlagen.]

Betreff: Aktenzeichen: 092728/10

Anwaltskanzlei Tank

RA Olaf Tank

Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück

Aktenzeichen: 483049/53

Osnabrück, den 31.04.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R652485 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.916.296.31.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 408,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.

Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 200,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR

Gesamtsumme 059,00 EUR

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 011,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

09.04.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Tank

RA Olaf Tank

Postfach 6251

49078 Osnabrück

Tel: 0541-34 97 70-0

Fax: 0541-34 97 70-77

anwalt@forderungseinzug.de

Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30

Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.

Die Aufmachung ist ziemlich gut, aber keineswegs Handfest. Wenn wer vor mir weiß wie Schädliche die Angehängte Datei ist bitte Posten. Ich habe bei Google noch nichts gefunden.

Grüße aus Portugal (Castelo Branco)

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ich bin eh verwirrt, eine Mahnung, einen Zahlungsbefhel oder was gleichweritges würde ich ja nicht gerade per mail verschicken.

Papierbrief mit Einschreiben wäre da doch eher angebracht, zumal es sich hier um eine Spieleradresse handelt. geht die email an zB. T-online, wo die Adresse eindeutig zugeordnet werden kann, würde ich mich ja glatt auf eine Diskussion einlassen PAH. !!

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