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web.de Kündigung


Gast Phash
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Moin,

ich bin bei web.de - aus irgendeiner Laune heraus bin ich da premium Kunde...

hab ich online angefordert.

Irgendwann hab ich online noch so nen Quatsch dazubestellt, den wollte ich nun abbestellen

aber das geht nur per Brief

Ist das in Deutschland zulässig?

Muss eine Firma nicht grundsätzlich den Weg der Bestellung auch zur Kündigung anbieten?

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Das würde heißen, man darf nicht per Brief kündigen. Das wär doof :P

why? klar kannste das im brief verschicken.

§ 126b Textform

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

es heißt einfach das der name des erklärenden drin stehn muss und ein signum darauf sein muss. das signum muss nicht explizit die direkte unterschrift sein. heißt eine kopierte unterschrift im fax ist möglich.

Bearbeitet von Lunch
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Also bei dem mist Verein war ich leider auch mal. Kündigung solltest du aus Erfahrung per Post als Einscheiben mit Rückschein dort hinschicken. Zusätzlich noch ein Fax mit Bestätigung.

Bei mir ging es soweit das wir nacher über die Anwälte kommuniziert haben. Problem war das die angeblich nie die Kündigung(en) erhalten haben...

Per eMail ging garnicht (klar bekommt man keine Info, das dieses nicht gültig bzw. akzeptiert wird), Fax ist nie angekommen und der Brief (der dritte Versuch) natürlich auch nicht.

Dauer: 4,5 Monate

Result: Sie haben aufgegeben. Ich hab nun paar graue Haare mehr und bin stinksauer auf den Laden.

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§ 126Schriftform § 126aElektronische Form § 126bTextform

ja ist schriftform, aber gleichzeitig auch textform.

das eine schließt das andere doch nicht aus. textform erlaubt zusätzlich noch eine "kopierte" unterschrift.

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hmm..

warum kann man verträge mit einem klick schliessen aber nicht beenden?

respektive: warum zahl ich überhaupt, wenn die gar keine Unterschrift von mir haben?

(Verträge werden in D, soweit ich weiss, sowieso auf mündlicher Basis geschlossen. Andere Formen können benutzt werden. Funktioniert bei fast jedem Kaufvertrag)

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Soweit ich weiß müssen Verträge wenn Sie mündlich (zB. am telefon) geschlossen werden können auch so wieder gekündigt werden. Gilt auch bei online systemen, aber leider halten sich nicht alle daran... aber wer rennt schon zum anwalt wegen meistens so kleinen beträgen.

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Soweit ich weiß müssen Verträge wenn Sie mündlich (zB. am telefon) geschlossen werden können auch so wieder gekündigt werden. Gilt auch bei online systemen, aber leider halten sich nicht alle daran... aber wer rennt schon zum anwalt wegen meistens so kleinen beträgen.

Selbst wenn es so wäre, würde man es wohl nicht tun. Das wäre in den meistens Fällen wohl fatal, weil man keinerlei Nachweis hätte.

Das Widerrufsrecht z.B. sieht ausdrücklich Textform vor.

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  • 2 Wochen später...
Soweit ich weiß müssen Verträge wenn Sie mündlich (zB. am telefon) geschlossen werden können auch so wieder gekündigt werden. Gilt auch bei online systemen, aber leider halten sich nicht alle daran... aber wer rennt schon zum anwalt wegen meistens so kleinen beträgen.

Leider klappt das nur in den seltensten Fällen, da einem

einfach der Beweis für die eingereichte Kündigung im Fall

der Fälle fehlt. Schickt man diese aber per Einschreiben raus,

ist man auf der sicheren Seite. Ein einfacher Brief könnte auch

hier zu Unsicherheiten und unnötigen Verzögerungen führen.

Klingt komisch, ist aber so ](*,)

7566-Zirkus-Clown%20Das%20gef%C3%A4llt%20Bobo%20aber%20gar%20nicht.jpg

aus http://slideshine.de/29664

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Gast MinenSpecht

was auch möglich ist statt fax oder brief.. mail mit scan des briefes in pdf als anhang.. da biste was den empfang des schreibens angeht auf der sicheren seite da du selbst kontrollieren kannst wann was an wen geht

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Gast MinenSpecht
Soweit ich weiß müssen Verträge wenn Sie mündlich (zB. am telefon) geschlossen werden können auch so wieder gekündigt werden. Gilt auch bei online systemen, aber leider halten sich nicht alle daran... aber wer rennt schon zum anwalt wegen meistens so kleinen beträgen.

mündliche verträge sind nur unter vollkaufleuten gültig

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Musst du etwa nicht unterschreiben für deine Brötchen?

Ne im Ernst, Verträge können gar klar auch mündlich von jedem der Volljährig ist und somit auch voll geschäftsfähig ist abgeschlossen werden (teilweise auch von nicht mündigen, das ginge aber jetzt zu sehr ins Detail und wird in D auch vlt. anders aussehen als in Ö)

Fakt ist allerdings das man bei Onlineverträgen in der Regel auch die AGBs der Anbieter anerkennt und in diesen ist unter anderem auch festgelegt ist in welcher Form zu Kündigen ist.

Da man diesem Vertrag in dieser Form zustimmt ist es dann im Grunde so.

Ob es jetzt nicht irgend einen § gibt oder einen Gesetztestext der dies anders regelt weiss ich nicht. :)

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