Grundsätzlich hat jeder, der ein Fernseher oder Radio zum Empfang bereithält, GEZ-Gebühren zu bezahlen. Unabhängig davon, ob er die Geräte benutzt oder nicht. Für Haushaltsangehörige könnte diese Regelung einschlägig sein (von der GEZ-Seite): Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. 13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen? Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Im übrigen finde ich die Haltung von Unheilig und seiner Freundin nicht ok. Wer TV schaut, sollte auch die Gebühren zahlen. Und erzähl mir nicht, Du guckst nur Video oder Private-Sender. Das glaube ich dir nicht. So eine Trittbrettfahrer- und Abgreifermentalität ist echt nicht ok.