Also ich kenn die Regel nur so wie Sie Mirage erklärt hat, wenn du nach 18:30 nach Hause kommst kannst 7:00 Uhr eintragen , das zurück stellen der Parkuhr ist mir nicht bekannt und würde ja einige Autofahrer benachteiligen. Ich kann mir nicht vorstellen das das so im Gesetz steht. §13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt, 1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, 2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Link Ich halte den Link für sehr gesetzestreu und so wie es dort steht muss auf die nächste halbe Stunde vorgestellt werden ( nicht kann oder darf )