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Rechtliche Frage: Samples und CreativeCommons


Gast Yhtill
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Okay,

ich bastele gerade an einer mini-homepage für mein noise-projekt und habe vor, meine Musik unter CreativeCommons-Lizenz (by-nc) zum download anzubieten.

Um späteren Ärger mit GEMA&Co. zu vermeiden, versuche ich mich gerade über mögliche rechtliche Stolpersteine schlau zu machen und habe auf eine Frage bisher keine klare Antwort gefunden - vielleicht hat ja hier jemand zufällig Ahnung und kann mir weiterhelfen:

Einige meiner Stücke enthalten (kurze) samples aus Werken (Filmen oder Hörbüchern), die unter 'hartem' all-rights-reserved-copyright stehen. Wie problematisch ist das? Kann ich mein Zeug dann trotzdem noch unter CC veröffentlichen, wenn ich das obligatorische 'Contains samples from x by z' hinzufüge? Oder riskiere ich damit im Zweifelsfall Abmahnungen oder ähnlichen Scheiß?

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Nein, das heisst es definitiv nicht. :-P

Die erwähnten samples (meist auch eher aus Filmen oder Hörspielen, selten als aus Liedern) sind ja nur kleine Spurenelemente in meinen Stücken - das meiste sind selbstaufgenomme Geräusche. (vorbeifahrende Züge, Thermoskannen, Wasser, Styroporflocken, defekte Kasettenrekorder, diverses Altmetall, Feuerzeuge... was auch immer interessant klingt und zur angestrebten Atmosphäre passt)

... das alles dann am Computer bearbeitet, verfremdet, arrangiert.

Beispiel 1:

http://martin.shilmulo.de/final/128/Materialerm%FCdung%20-%20Mare%20Crisium.mp3

Beispiel 2:

http://martin.shilmulo.de/final/128/Materialerm%FCdung%20-%20Libellen.mp3

[sicher nicht jedermanns Sache ;-)]

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habe da mal früher was versucht

wenn du soundstücke (oder auch Bilder) aus copyright geschützten Originalen benutzt, dann darfst du das nur mit offizieller Genehmigung.

zB. das Demonteur/Spendervideo.

die kurze Musik aus den Teledoofies sind genaugenommen rechtlich verboten.

Seitens BBC (die das m.E. Produzieren und die Rechte haben) könnten hier Forderungen gestellt werden.

Das das Video jeoch nicht vermarktet wird um daraus profit zu erlangen, lohnt sich für den Rechteinhaber die Klage nicht.

Anders verhält es sich wiederum, wenn das Produkt in irgendeinerweise "verunglimpft" wird.

Ähnliches gilt für das Bildmaterial zum Video. Hier könnte Blizz auch eingreifen, sie wären aber schön blöd, da diese Fanprojekte eher Werbung sind, statt Schaden zu machen.

Was man machen kann:

Man kann den Rechteinhaber freundlich mit Vernünftigen Namen und Adresse (Kontakt) anschreiben und um Genehmigung bitten.

Dazu ist eine Angabe nötig, was für ein Stück das ist und vor allem was man damit macht. Wenn es nicht vermarktet wird, und zB. als Jingle für irgendwas steht, sollte das kein Problem sein.

Wird es vermarktet...... steht das wieder auf nem anderen Blatt, dazu bei bedarf mehr.

Beispiel: Dolly Parton schrieb und Sang den Song : "I will allway love You" und war recht erfolgreich.

Whitney Houston sang das Lied in Ihrem Film "Bodygard" und scheffelte Millionen. Dolly Parton bekam aus den Rechten an W.H. mehr Kohle, als aus allen ihren anderen Songs die sie gesungen hat zusammen.

oder.

ABBA hat Madonna für ihren aktuellen Song eine Originalsequenz aus einem ABBA-Hit zur Verfügung gestellt. Madonna ist die erste Person ever, die das überhaupt darf.

Hinweis: Schreib einen Brief, keine email, da die fast immer überlesen werden.

Mit dem o.g. Prozedere bist immer auf der sicheren Seite, ganz penibel betrachtet.

Aber der Arbeitsaufwand ist mörderisch und sollte überlegt sein.

Wenn du den ganzen Aufwand nicht machen willst und es drauf ankommen lässt, da verweise bitte wie ein Quellennachweis auf die Originale.

Meistens melden sich die Firmen auch nicht, zumindest nicht solange du kein Geld damit verdienst.

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