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Telefonreinfall


Gast Chrisi23
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Hallo Leute,

mir ist leider ein kleines missgeschick passiert.

Ich habe Nachts im Fernsehen in den Werbepausen eine 4Cent nummer gefunden und endeckungsfreudig wie ich war wollte ich es zum ersten mal in meinen Leben ausprobieren - bei 4 Cent dachte ich mir kann man nicht viel Falsch machen.

Ich habe ne halbe Minute probiert und fand dass es der totale Mist war und habe wieder aufgelegt.

Jetzt 2 Tage später habe ich eine Rechnung von tele-inside von 72 Euro für eine Bestellung eines Flatrate Abos welches ich nie wollte.

Zahlungsfist ist 11.01.2010.

Was meint ihr kann ich tun ich möchte diese Leistung nicht beanspruchen? Habe ich bei Abos Rückgaberecht ?

http://www.tele-inside.at/Teleinside-Gesch%C3%A4ftsbedingungen.pdf

Da steht nur dass ich das Abo Kündigen kann aber ich möchte es garnicht erst haben. Ich war mir dessen auch nicht bewusst dass ich mit meinem Anruf ein Abo gekauft habe.

Experten hier die ihre Erfahrung teilen können ? Oder gar Leute denen ähnliches passiert ist ?

lg

Bearbeitet von Chrisi23
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Hmm weis ich nicht mehr genau ganz am Anfang war eine unverständlich nuschelde Telfonstimme die ich garnicht verstanden habe.

Kann gut sein dass die gesagt hat dass es sich um eine Abo handelt welches 72 Euro kostet.

Aber dass ist nur eine Vermutung dennoch war ich mir dessen nicht bewusst.

Wie kläre ich eine Mahnung ungültig ? Schriftlich oder läuft dass dann schon über Anwalt/Gericht ?

Bin schon schwer am überlegen zu zahlen + Abo zu kündigen für die nächste rate dass ich meine Ruhe habe :/

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Ich kenne die Rechtsprechung in Osterreich dazu nicht, aber habt Ihr nicht vielleicht so etwas wie die Verbraucherzentrale oder eine Telekomregulierungsbehörde? Dort könntest Du auf jedenfall bindende Auskünfte bekommen.

Ich würde aber Mirage zustimmen. Solange Du nicht wissentlich über die Kosten aufgeklärt wurdest und Du den Bedingungen des Vertrages nicht zugestimmt hast, ist der Vertrag nicht zu Stande gekommen und sie haben keine rechtliche Handhabe.

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selbst wenn, sofern noch keine leistung in anspruch genommen wurde kannst du auch vom "vertrag" zurücktreten...

zahlen würd ich da nicht.

wenn die frech werden nimmste dir halt nen anwalt, auch wenn der geld kostet.

die leben nämlich von "ich zahl und kündige, dann hab ich meine ruhe".

sicher werden die versuchen, vermeintlichen druck mit inkasso usw auszuüben,

da darf man dann nicht schlapp machen; geh einfach immer davon aus, das du im recht bist.

nach ein paar mal hin und her geben die auf, weil es sich bei dem geschäftsmodell nicht lohnt drauf zu pochen.

auf einen der nicht zahlt kommen fünf die zahlen.

Konsumentenschutz

Bei dem mit Tele abgeschlossenen Rechtsgeschäft handelt es sich um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag.

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen hat der Kunde gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG) eine Rücktrittsfrist von

sieben Werktagen (wobei der Samstag nicht als Werktag gilt). Die Frist beginnt bei Verträgen über Dienstleistungen, wie im gegenständlichen

Fall, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nach, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate.

Gemäß § 5f KSchG hat der Konsument kein Rücktrittsrecht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß

innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird.

soweit ja ganz in ordnung.

jetzt kommt aber der haken der die ganze sache kippt:

Mit der Betätigung der Taste „6“ an seinem Telefon unterbreitet der Kunde der Tele ein verbindliches Angebot, zu den Bedingungen

der Tele einen Vertrag abschließen zu wollen und stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Dienstleistung unverzüglich begonnen wird.

Durch die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn mit der Dienstleistung verzichtet der Kunde auf das Rücktrittsrecht

nach § 5e KSchG!

ich gehe mal schwer davon aus, dass die klausel rechtswidrig und deswegen unwirksam ist,

da sie allein dem zweck dient, die zuvor eingeräumten rechte auszuhebeln.

du konntest ausserdem die bedingungen nicht lesen, falls es einen hinweis in der ansage gab "da und da kannste nachlesen" ist das nicht ausreichend.

die gesetze dürften da ähnlich wie in D sein.

schau mal in deinem kundeschutzgesetz nach.

der unternehmer hat dem verbraucher die vertragsbestimmungen einschliesslich der agb [bla] in textform mitzuteilen, und zwar bei sonstigen dienstleistungen spätestens bis zur vollständigen erfüllung des vertrages.

also bevor du ne taste drückst. ;)

hier ist mal der gesetzestext aus A ;)

§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:

1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,

2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,

3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,

4. allfällige Lieferkosten,

5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,

6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f,

7. die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,

8. die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie

9. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.

(2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden. Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein.

(3) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern sind der Name oder die Firma des Unternehmers und der geschäftliche Zweck des Gesprächs zu dessen Beginn klar und verständlich offenzulegen. Die Verwendung eines Automaten als Gesprächspartner eines Verbrauchers bedarf dessen vorheriger - jederzeit widerruflicher - Zustimmung. Andere Regelungen über die Zulässigkeit der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bleiben unberührt.

da finde ich zb nix davon das dein widerrufsrecht erlischt wenn du vorher ausdrücklich zustimmst dass der vertrag sofort erfüllt werden soll...

die idee ist bestimmt aus dem §312d BGB geklaut :lol:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Bearbeitet von DerUnf4ssbare
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Ich werde morgen mal die Kundenhotline(ich hoffe ich fall da nicht schon wieder auf was rein :) ) anrufen und zumindest mein Abo kündigen sodass ich zumindest keine weiteren Leistungen übernehmen muss.

Die Leistungen habe ich schon beansprucht die sie mir geboten haben - immerhin habe ich 30 - 60 Sec zugehört.

Mein Abo läuft nun seit 3 tagen 28.12.2009 denke da muss ein Widerrufsrecht doch möglich sein. Ob ich die sogenannte taste "6" gedrückt habe weis ich garnicht mehr glaube aber nicht und wenn nur um als "stiller lauscher" dabei zu sein und nicht um mein Wiederrufsrecht zunichte zu machen.

Vielen dank für die Antworten

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Habe eine Antwort auf mein Mail bekommen.

Sehr geehrter Herr X,

wir haben Ihr Schreiben erhalten und diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Nachweislich wurde von dem Telefonanschluss Xdervon uns in Rechnung gestellte Service bestellt.

Bereits beim 1. Anruf wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem Minutenpreis von je € 0,040 pro Monat je € 72,00 kostet. Des Weiteren muss der Anrufer eine Taste bestätigen, dass er unseren Service nützen will, ansonsten wird die Verbindung getrennt!

Wenn Sie den Einzelverbindungsnachweis (EVN) Ihrer Telefongesellschaft zu der o.g. Telefonnummer prüfen, werden Sie feststellen, dass der genannte Anruf von diesem Telefonanschluss durchgeführt wurde.

Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGBs abhören und sich genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich nicht berechnet.

Der Anrufer war mit der sofortigen Erbringung unserer Dienstleistung einverstanden und hat somit auf das Widerrufsrecht verzichtet. Siehe auch unsere AGBs “Konsumentenschutz”.

Da es sich um kein Abo handelt, welches sich automatisch verlängert, ist eine Kündigung nach den 30 Tagen nicht von Nöten.

Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir um sofortige Bezahlung.

Bei Fragen können Sie sich direkt an die Kundenhotline wenden.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________

Meine Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen dank für ihre Antwort dennoch hat mein Anruf bei weitem nicht so

ausgesehen wie Sie beschrieben haben!

Ganz am Anfang vom Telefonat war eine unverständlich nuschelde Stimme bei

der ich dachte dass sie schon zur Hotline gehört.(1 Satz - maximal 3 sec -

Also sicherlich nicht die ganze Info zu dem ABO!)

Ich war danach sofort schon bei der "lausch-Raumschwahl" ohne irgentetwas

per Tastendruck bestätigen zu müssen. (Verbindung wurde nicht getrennt wie

sie beschrieben haben!)

Das abhören der AGB's wurde mir ebenfalls nie angeboten!

Deshalb hat nie eine Vereinbarung zwischen uns stattgefunden.

In diesem Sinne Widerrufe ich sämtliche "Scheinverträge" von denen Sie

glauben mit mir geschlossen zu haben

Hmm etwas mulmig macht mich das schon ...

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LOL das hatte ich auch schonmal.. ich hab den Typen am Telefon soooo klein gemacht, als er mir kam mit sachen wie "sonst geht das über den Anwalt, und bislang haben sie immer recht bekommen" .. ;D .. ich musste laut lachen, hab gesagt "moment, rufen sie in 10min nochmals an, ich bespreche das kurz mit meinem Rechtsvertreter", er hat zurück gerufen, ich hab ihm gesagt: "Aufgrund der Tatsache, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, Sie die kosten nicht transparent und eindeutig offen gelegt haben und aufgrund der Tatsache, dass gegen Ihre Firma bereits mehrere Anzeigen erhoben wurden, werde ich nicht bezahlen. Sollten sie meine Daten an Dritte weitergeben, ich unerwünschte Mitteilungen auf dem Handy erhalten deshalb, werde ich erneut von meinem Anwalt gebrauch machen. - Auf Wiederhören"

Aufgelegt und nie mehr was von dem Spassti gehört ^^

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Hi, hab das selbe Problem, hab von Tele Inside heute bereits die erste Mahnung bekommen.

Auf keinen Fall zahlen!

Lt. meinen Recherchen ist das eine bekannte Abzocker-Firma, normalerweise kommen nach der Mahnung ein bis 2 Schreiben von einer "Anwaltskanzlei" und dann ist Schluss, die haben vor Gericht keine Chance und versuchen nur dich einzuschüchtern...

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gibt so viele kostenlose Pornoseiten und dann sowas...

aber die Jungs haben schon recht: nicht zahlen, egal mit wieviel Inkassobüros die drohen.

Einfach schriftlich widerrufen (per Brief), schreib ruhig der Paragraphen mit rein

Wichtig: Machs per Einschreiben mit Rückschein, dann haste was in der Hand (und kopier dir den Wisch, den du ihnen geschickt hast)

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  • 2 Wochen später...

Heute meine erste Mahnung bekommen, 10 Euro zusätzliche Gebühr für die Aufforderung + Drohung die Sache an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten. Für dessen Kosten ich selbsverständlich aufkommen muss.

Nunja.

lg

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Ich hatte sowas mal mit nem IQ Test.

Ich habe Schreiben erhalten in regelmäßigen Abständen.

Über mein Anliegen gab es zick Foreneinträge.

Ich hab nie reagiert, nur die Schreiben aufgehoben.

Nun ist 1 Jahr vergangen und es kam nie mehr ein Schreiben.

Selbst wenn man zahlt, kommt irgendwann wieder eine Mahnung damit man wieder zahlt. Die wollen nur Geld und das bekommen Sie nicht!

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