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Dienstreise


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Mit dem Privatfahrzeug würd ich schonmal generell keine Dienstreise machen! (Ausser in einen Ferienort und man hat hinterher Urlaub :P)

Dein Privatfahrzeug steht nicht zur Verfügung - zur Not ist es eben defekt, und du kommst nicht dazu es zu reparieren... aber eigentlich sollte dein AG nicht auf einem PKfz bestehn dürfen.

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Der erste googlelink gab dies hier:

http://www.wko.at/ubit/it-kv/kom08_neu.htm#3

Arbeitsrechtliche Behandlung:

Ob ein Verkehrsmittel und welches Verkehrsmittel zu benutzen ist, bestimmt der Arbeitgeber, weil die Anordnung der Benützung und die Art des Verkehrsmittels die Dauer der Dienstreise beeinflusst und das Verkehrsmittel vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Als „Verkehrsmittel" kommen insbesondere die Massenverkehrsmittel (Bahn, Autobus, Straßenbahn) oder die Benützung eines Kraftfahrzeuges (Firmenauto oder Privatauto) in Betracht. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Art des zu verwendenden Verkehrsmittels allein bestimmen; nur die Verwendung des Privatautos des Arbeitnehmers für Dienstreisen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer.

Edit: hm.at ;) das könnte für unsere komisch sprechenden Nachbarn gelten ;p

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Da das Privatauto PRIVAT ist wie man schon am Namen erkennt und nicht als öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht ist die Sache bei dem Thema klar.

Dein Chef kann ganz sicher nicht darauf bestehen das man sein PrivatKFZ nutzt. Kommt natürlich auch drauf an ob irgendwas im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Wenn der Chef sagt das er kein Fahrzeug für den Außentermin zur Verfügung stellt, so muss er doch zumindest die Kosten für die günstigste Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen.

Würde mich aber auch mal interessieren was an den entsprechenden Stellen im richtigen Gesetz dazu steht.

P.S. Ist halt immer die Sache mit dem: "Es wird von einem erwartet." Aber erwartet wird von einem das man seine Arbeit gewissenhaft erledigt, und dazu zählt nicht der Firma Kosten zu sparen indem man sie sich selbst auferlegt.

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Kommt auch immer auf die Formulierung in Deinem Arbeitsvertrag an. Vielleicht ist da drin ja geregelt, dass Dienstreisen/Außendiensttätigkeit mit dem privaten PKW zu erledigen sind...

Es herrscht an dieser Stelle Vertragsfreiheit, aber wenn nix geregelt ist würde ich mich der Aussage von Necrom anschließen.

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