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Die Welt Nackt zu Gast bei Freunden


Gast Joda
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Ein ziemliche Krasses Urteil, betreffend der Leibesvisitation einer 17 jährigen:

http://www.fcc-supporters.de/pdf/Urteil_Verwaltungsrechtsstreit_Saarland.pdf,

” den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen... Tatsächlich machte sich die Klägerin nur durch einen einzigen Umstand verdächtig: Sie trug einen Fanschal von Dynamo Dresden. Nach Auffassung der Polizei entsprach sie damit dem “Profil der Transportklientel voll und ganz”.
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Die Durchsuchung an sich finde ich angebracht, wenn man sich die Begründung der Beklagten (Polizei) durchliest.

Das einzig wirklich negative an der Sache ist der fehlende Vorhang. Ansonsten finde ich solche Vorsichtsmassnahmen gegen gewaltbereite Fans ok. Und wenn die Fans eines bestimmten Vereins vorher gehäuft negativ aufgefallen sind, sollte man dort auch intensiver suchen. Wenn diese Fans dann die Feuerwerkskörper von unauffälligen Personen schon quasi schmuggeln lassen, ist auch eine gründliche Durchsuchung nicht offensichtlich Beteiligter angebracht.

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find ich auch.

die begründung, vor allem mit dem hintergrund, ist schlüssig.

zu beanstanden ist allerdings die ausführung (wenn es so war wie in den medien...)

auch bei einer leibesvisitation sollte die würde der menschen gewahrt bleiben.

dh barfuß auf kalten steinen, bzw als frau sich vor männern ausziehn müssen, das ganze öffentlich weil kein vorhang etc. sind nicht drin.

hätte völlig gereicht, je einen raum für männlein weiblein, eine matte für die füsse,

2 beamten des gleichen geschlechts (einer sucht einer sichert), tür zu, schon sind alle probleme aus der welt.

aber so war das mehr als dreist, fragwürdig, und meiner meinung nach nachlässig.

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