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MacG

DRUCKWELLE
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Beiträge erstellt von MacG

  1. Weil?...

    Weil es sonst gar keine Rechtsschutzversicherung gebe, wenn jeder sich das vom Staat bezahlen lassen könnte. Warum sollte irgendwer monatlich eine Versicherung bezahlen, wenn er auch einfach ohne Versicherung das vom Staat bezahlen lassen könnte!?

    Und der Passus sagt klar, das man ein Verfahren führen muss, ob das Gericht es so sieht, dass man wegen eines Luxusgutes, und das ist eine GraKa für 300 Euro, klagen muss, wage ich jetzt mal zu bezweifeln, schließlich ist hier nicht der Lebensunterhalt von Ryodu bedroht.

    Alle Fälle die ich aus meinem Umkreis kenne wo es die beihilfe gab, waren entweder arbeitsrechtliche Verhandlungen wegen unzulässiger Kündigung oder sozialrechtliche Verhandlungen weil unberechtigt Gelder gekürzt wurden. Einen privatrechtlichen Streit der über die Beihilfe finanziert wurde habe ich da noch nicht gesehen.

    Es waren aber immer Fälle in denen die betroffenen entweder ALG II oder extrem wenig ALG I erhalten haben.

    Vieleicht ist es ja tatsächlich unerheblich um welche Form des Rechtsstreit es sich handelt, aber in jedem Fall muss Ryodu sich vorm gericht finanziell nackig machen, also nachweisen das seine Einkunftsverhältnisse so gering sind, dass er nicht in der Lage ist sonst einen Prozess zu führen. Und wenn dann das Gericht sieht das er bspw. genug Verdient um sich eine RS Versicherung hätte Leisten zu können, wirds denke ich spätestens da eng.

    Wenn er ALG II empfänger sein sollte, kann er zum Amtsgericht gehen und unter vorlage seines ALG II Bescheides einen "Anwaltlichen Beratungsschein" beantragen, eigenkosten sollten 10,-€ sein. Dann kann er die Sache zumindest einem Anwaltvortragen der Ihn da sicherlich besser Beraten kann als wir.

  2. Prozesskostenhilfe ist in so einem Fall recht fraglich.

    Einen Anspruch haben Sie also dann, wenn Sie:

    - einen Prozess oder ein Verfahren führen müssen und die dafür erforderlichen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können und

    - nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten auf Erfolg haben und

    - nicht von der Prozess- oder Verfahrensführung absehen würden, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten.

    Außerdem falls er Verliert

    Insbesondere erstreckt [die Prozesskostenhilfe] sich nicht auf die Kosten, die die Gegenseite zum Beispiel für ihre anwaltliche Vertretung aufwendet.

    Verlieren Sie das Gerichtsverfahren, so müssen Sie der Gegenseite diese Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist.

    Außerdem

    Schon für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe entstehen Kosten.

    Diese müssen Sie begleichen, wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wird. Das Gleiche gilt für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.

    Das könnte also nen Teurer Spass werden, wenn er Pech hat.

    Nicht Falsch verstehen; ich will hier niemandem Einreden es nicht anwaltlich/gerichtlich zu lösen zu versuchen. Ich möchte lediglich auf die weiteren monetären Risiken hinweisen, es gibt schliesslich nicht ohne Grund so viele Versicherer die Rechtsschutzsversicherungen anbieten.

  3. ...

    Der Typ verkauft das Privat d.h. du hast schonmal keinerlei Rückgaberecht und Gewährleistung

    ...

    Das stimmt so nicht. Auch bei Privat zu Privat geschäften gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen.

    In dem Screenshot sehe ich keinen Gewährleistung ausschluss.

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