selbst wenn, sofern noch keine leistung in anspruch genommen wurde kannst du auch vom "vertrag" zurücktreten... zahlen würd ich da nicht. wenn die frech werden nimmste dir halt nen anwalt, auch wenn der geld kostet. die leben nämlich von "ich zahl und kündige, dann hab ich meine ruhe". sicher werden die versuchen, vermeintlichen druck mit inkasso usw auszuüben, da darf man dann nicht schlapp machen; geh einfach immer davon aus, das du im recht bist. nach ein paar mal hin und her geben die auf, weil es sich bei dem geschäftsmodell nicht lohnt drauf zu pochen. auf einen der nicht zahlt kommen fünf die zahlen. soweit ja ganz in ordnung. jetzt kommt aber der haken der die ganze sache kippt: ich gehe mal schwer davon aus, dass die klausel rechtswidrig und deswegen unwirksam ist, da sie allein dem zweck dient, die zuvor eingeräumten rechte auszuhebeln. du konntest ausserdem die bedingungen nicht lesen, falls es einen hinweis in der ansage gab "da und da kannste nachlesen" ist das nicht ausreichend. die gesetze dürften da ähnlich wie in D sein. schau mal in deinem kundeschutzgesetz nach. also bevor du ne taste drückst. hier ist mal der gesetzestext aus A da finde ich zb nix davon das dein widerrufsrecht erlischt wenn du vorher ausdrücklich zustimmst dass der vertrag sofort erfüllt werden soll... die idee ist bestimmt aus dem §312d BGB geklaut