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Allgemein: GEZ - Gebühren für Internet-PCs


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Lange wurde darüber gereden und spekuliert. Nun ist es raus!! Die GEZ-Gebühr für den Internetfähigen PC wird kommen und sie wird 5,52 Euro betragen. Zahlbar ab dem 1. Januar 2007 ... allerdings nur für Selbstständige und Unternehmer. Privatleute, welche bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen, müssen keine weiteren Kosten befürchten."Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist."

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Du bist nicht umfassend informiert ^^

Das Thema ist doch schon sooooooo alt und wurde auch schon ausgiebig hier im Forum diskutiert:

Firmen zahlen bei zusammenhängenden Betriebsgeländen eine pauschale - wenn ich mich recht erinnere - für einen pc (analog zu tv und radio). Das tun sie aber in der Regel der Einfach heithalber eh schon mit dem Maximalsatz -> ändert sich nix.

Und analog zum Radio/TV: nicht das Tun ist zu bezahlen, sondern das Können! Der reine Besitz eines empfangstauglichen Gerätes verpflichtet zur Zahlung.

mMn sollte man eh eine Kopfsteuer (analog zur Kirchensteuer) für jeden Erwerbstätigen und Steuerzahler (auch Firmen) einführen und den Datenmoloch/Verwaltungsholocaust GEZ abwickeln

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kommt auch ;)

hier der Thread aus unseren Forum: http://forum.druckwelle-hq.de/showthread.php?t=11199&highlight=geb%FChren

Hier Facts von heise.de: http://www.heise.de/ct/06/13/042/ und eine Artikelsammlung dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78109

Das nur um Unwissenheit zu vermeiden.

Zitat1:

Privathaushalte kaum betroffen

Zitat2:
Zweitgerätebefreiung für Firmen

Die Übertragung der für Radio- und TV-Geräte geltenden Regeln bei Unternehmen und Selbstständigen mit mehreren internetfähigen PCs hätte die groteske Folge gehabt, dass jedes einzelne Gerät anmelde- und gebührenpflichtig geworden wäre. Deshalb führte der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) eine Sonderregelung ein, wonach die Zweitgerätebefreiung für Internet-PCs auch im gewerblichen Bereich gilt.

Für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)“, heißt es im Paragraphen 5 Absatz 2 des Staatsvertrages, ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Geräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich solche neuartigen Empfangsgeräte bereitgehalten, „ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundgebühr zu entrichten“.

Zusätzliche Kosten fallen in Betrieben, Schulen und Hochschulen demnach dann an, wenn bisher kein Fernsehgerät angemeldet wurde und wenn mehrere Betriebsstätten vorhanden sind. Das Unternehmen mit Zweigstellen oder die Firma, deren Büro und Werkstatt auseinander liegen, muss mehrmals die volle Gebühr entrichten, wenn dort internetfähige Computer aufgestellt sind. Pro Betriebsstätte sind dann 17,03 Euro im Monat fällig, unabhängig von der Anzahl der jeweils vorhandenen PCs - ob dort ein oder eintausend Arbeitsplatzcomputer über das Firmen-LAN Zugang zum Internet haben, spielt keine Rolle. Auch Besitzer von Internet-Cafés müssen nur einmal zahlen.

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