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Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber


Gast Botzi
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Quelle:

http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2007/mai/urteil_volle_haftung_forenbetreiber/

Meiner Meinung nach ein harter Schritt.

Somit muss man nun jeden Tag ins Forum schauen damit nichts schädliches gepostet wird.

Original-Text

___________________________________________________________

Wie aus dem seit kurzem im Volltext vorliegenden Urteil der 24. Zivilkammer des LG Hamburg hervorgeht, das sich mit dem „Supernature“-Fall befasste, haftet der Forenbetreiber in vollem Umfang und auch ohne Kenntnis für die auf seiner Plattform getätigten Äußerungen. Der Fall des „Supernature“-Forums, dessen Inhaber Martin Geuß vor einem Jahr eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung einreichte, bewegte seit dem die deutsche Forenlandschaft. Ein ungünstiges Urteil für Betreiber entsprechender Online-Portale, wie sie auch ComputerBase anbietet, käme einem Fluch gleich, da Forenbetreiber für jeden Beitrag auf ihrer Online-Plattform haftbar gemacht werden könnten. Bereits Anfang dieses Jahres war der Prozessausgang abzusehen und fiel denkbar ungünstig für Martin Geuß aus, der zwar zu 5/6 Recht zu bekommen schien, im entscheidenden Punkt der Verhandlung jedoch verlor. So nahm das Gericht Bezug auf die sechs ursprünglich in der Abmahnung gegen des Forum angeführten Beiträge, die seinerzeit als rufschädigend deklariert wurden. Fünf dieser Postings wurden als rechtmäßig anerkannt, eines jedoch habe den Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.

Da dieser Kommentar über das Supernature-Forum verbreitet wurde, müsse sich Martin Geuß rechtlich als Störer bezeichnen lassen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Forenbetreiber keine Kenntnis von den auf seiner Plattform geäußerten Postings habe und unabhängig davon, ob er selbst den Eintrag verfasste oder nicht, heißt es. Juristisch fragwürdig ist in diesem Zusammenhang die Urteilsbegründung, deren Leitsätze bereits verwundern:

Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 –Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall):

1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen
zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.

2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der
gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.

3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.

Demnach könnte sich ein Forenbetreiber allenfalls von einem Posting distanzieren, in dem er sich konkret zu diesem äußert. Pauschale Äußerungen sind rechtlich nicht relevant. Dass sich diese Regelung jedoch aus dem
ergibt, nach welchem laut 3. gewertet wurde, ist erstaunlich. Mit dieser Erklärung geht das Gericht nämlich davon aus, dass es sich bei einem Internetforum um ein journalistisch-redaktionell geführtes Angebot handele, bei dem Inhalte auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssten. Zudem ist die per Urteil verhängte Gleichstellung eigener und fremder Meinungsäußerungen juristisch in Frage zu stellen.

Bisher ist noch nicht bekannt, ob die Parteien gegen das Urteil vorgehen werden.

_________________________________________________________

Wie ist eure Meinung dazu, bzw. wie sehen es unsere Forenadmin´s ??

MfG Botzi

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Nun ratet mal, warum wir hier so kiebig sind, wenn Inhalte gegen gewisse Grundsätze verstößt.

Auf heise.de stehts ausführlich.

Die schon im Prozess gegen Heise unrühmlich aufgefallene Kammer vom LG Hamburg stellt es so fest:

Das sowie das Heise-Urteil stehen aber auch bei Juristen in der Kritik, weil sie BGH-Urteilen widersprechen und es fragwürdig ist, ob Fremde und eigene Inhalte gleichzusetzen sind und ob Foren "journalistisch-redaktionell gestaltete Medien" sind, bei denen die Haftung zu tragen kommt. Es ist zudem noch nichts rechtsgültig und die Revision möglich.

Also sicher ist noch nix. Weder für noch gegen Foren. Also abwarten und nicht gleich so heiß essen, wie es gekocht wird.

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Ich habe mich schon immer an regeln gehalten.:yeah:

Auch wenn manchmal da durch "spass" verloren geht...in RL

So sollte sich jeder an Regeln und Gesetze halten.

MFG Roman..der der die PS3 hat^^

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Das ist gerade die frage, die es zu klären gilt.

Usus war bisher, das Forenbetrieber erst belangt werden können, wenn sie nach Hinweis auf Verstösse untätig bleiben. Diese Kammer sieht es anders. Da liegt die Pflicht bei dem Betreiber, solche Sachen von sich aus zu unterbinden, und nicht beim potentiell Geschädigten. Er bietet die Plattform für das "Vergehen".

EDIT: es ist kein Gesetz, es ist nur ein Urteil, das die aktuelle Gesetzeslage (von 1954?) interpretiert. Andere Juristen (scheinbar die Mehrheit) interpretieren es anders (wie ich oben es kurz anriss).

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also bringt unser Text im Impressum "wir haften weder für Threads, Aussagen oder Links" auch nichts?? Ich bin der Hinsicht ein N00b, sorry

wie 250.000 andere Deutsche auch ](*,)

MfG Yama...der mit einem Rechner

Soso...du hast einen Rechner...das is ja RICHTICH GEIL!!!!!!

...ich auch^^:yeah: :yeah: :yeah:

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Wie gesagt, es ist ein Urteil. Man kann immer noch seine Meinung äussern, man muß nur aufpassen wie man das tut ;)

Ich hoffe das es aber noch zu einer andere Entscheidung kommt, denn sonst kann man die Masse an Foren schliessen.

PS: ich wünsche mir eine ignore funktion, dass man gewissen Leute ausblenden kann...

PS:PS: danke mad, ich probiere es gleich mal aus

PS:PS:PS: cool gleich viel aaufgeräumter :)

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Gast ZippZapp

Gilt das auch für Rechtschreibung?

Manche Posts grenzen an ein Kapitalverbrechen.

Tippfehler mal ausgenommen, sind doch einige Konstrukte augenkrebserzeugend.

Ich will Phash als Moderator!!

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Gast GrafVonGreif
Gilt das auch für Rechtschreibung?

Manche Posts grenzen an ein Kapitalverbrechen.

Tippfehler mal ausgenommen, sind doch einige Konstrukte augenkrebserzeugend.

Ich will Phash als Moderator!!

hehe da errinert sich wer an den alten Phash... ;)

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