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Hartz 4 zuschuss zum normalen ALG?


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Hallo Leute,

ich bräuchte mal son WOW progam0r der mir mal was zu Hartz 4 erzählt ^^

Meine Freundin (Nicht verheiratet, keine Kinder) verdiente 1100€ Netto und wurde aber nun gekündigt.

Da Sie die letzten 12 Monate aber deutlich schlechter verdient hat, komm ich auf einen 12 Monatsdurchschnitt von exakt 950€ / Monat.

Nun gibts ja davon die 60% ALG was 570€ entspricht.

570€ ist natürlich ein schlechter Witz, sobald Verpflegung und Miete bezahlt ist wars das ja schon...

Nun hab ich schon bisschen gegoogelt um herauszufinden, ob sie für einen Hartz4 Zuschuss (Oder irgendwas anderes) in Frage kommt, finde aber leider nichts passendes.

Hat da jemand Ahnung von?

Der Termin beim Amt ist erst in ein paar Wochen, deshalb Frag ich vorab.

Vielen Dank

Nudel

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Gast MinenSpecht

das mit der eheähnlichen gemeinschaft kann man kippen wenn man das ganze als WG deklariert (immer ne couch mit klamotten etc im arbeitszimmer haben falls die kontrolle kommt)...

ansonsten gibts wohngeld und andere sozialleistungen... da gabs mal im netz nen tool das dir gesagt hat was dir zusteht wenn man es mit den entsprechenden daten gefüttert hat..

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Mh ja wir wohnen zusammen, bezahlen 400 miete an meine Eltern die wir aber nicht angeben können (Man denke sich seinen Teil ;D)

Wir haben sogar ne Schlafcouch im Wohnzimmer und noch 2 Sofas im Büro - Also das könnte klappen.

Man man man das is alles scheiße.

@ Gobo

"Der Termin beim Amt ist erst in ein paar Wochen, deshalb Frag ich vorab."

Anrufen hat mich bei denen noch nie weitergebracht, deshalb will ich das persönlich bei dem Termin klären

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Gast Jodok Ley

Also wenn die Arbeitslosenmeldung erst in einigen Wochen ansteht könnte es mit Zuschüssen nix werden. Durch die staatlichen Sparmaßnahmen die demnächst eingeführt werden, fallen insbesondere solche Zuschüsse wie Wohngeld etc. weg.

Ansonsten kannst du dich ja mal durch das SGB2 kämpfen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

PS: Das bei den Eltern wohnen könnte zum Problem werden. Nahe Verwante können dazu angehalten werden den Hilfsbedürftigen zu unterstützen (sprich bei sich wohnen zu lassen). Und das unentgeldlich. Dies gilt insbesondere wenn der Hilfsbedürftige das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

PPS: Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft seid ihr so richtig gefi.... . Je nachdem wieviel der noch arbeitende Lebenspartner verdient kann es passieren das euch überhauptkein H4 zusteht.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__20.html

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__36.html

Bearbeitet von Jodok Ley
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ALG II (Hartz IV) gibts doch erst, wenn kein Anspruch auf ALG I mehr besteht, bzw. nur als Aufstockung zu einer Erwerbstätigkeit. Außerdem beträgt der Regelbedarf 351 Euro (regional auch mal 10 Euro mehr) und da liegt sie ja drüber. Ich glaube nicht, dass hier eine Chance besteht. Nach dem ALG I-Bezug greift dann die eheähnliche Gemeinschaft, das wird vermutlich auch eng.

Wohngeld geht wohl auch nicht, wenn offiziell gar keine Miete bezahlt wird.

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Hm, hat sich das so stark geändert?

War mir gar nicht bewußt, war Anfang 2007 in einer sehr ähnlichen Situation, da ich in einer eigenen Wohnung, innerhalb des Elternhauses wohnte, mußte ich nur ein Schreiben vorlegen, das ich eine monatliche Miete bezahle an meine Mutter.

Die hat das einfach unterschrieben und das Geld, also der Unterschied bekam ich als Mietzuschuß.

Freundin wohnte offiziell einfach nicht bei mir, nie kontrolliert worden.

Nudel ist erst 24, da liegt dann wohl das eigentliche Hauptproblem denke ich!?

War bei meiner Situation schon 27.

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