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Internet-Anbieter Preiserhöhung - Grund für ausserordentliche Kündigung?


Gast Bsycho
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Servus Druckies,

hat sich jemand mit sowas schon einmal aussereinander gesetzt?

Mein Anbieter erhöht zum November seine Preise und ich will eigentlich schon länger wechseln, sollte eigentlich keine Problem sein oder?

mfg

ben

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Müsste ein außerordentliches Kündigungsrecht darstellen, wenn es vertraglich nicht vereinbart war (der art in den ersten 12 Monaten 20eur und danach 25eur)

Ich würde einfach mit dem Hinweis auf das durch die nicht vereinbarte Preiserhöhung geltende außerordentliche Kündigungsrecht schriftlich kündigen und die Reaktion abwarten.

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Gast Butterklatscher

Ich dachte immer eine auserordentliche Kündigung geht nur bei Umzug.

Das dann aber auch nur wenn der Umzug ins Ausland erfolg.

Wir versuchen schon seit einem Jahr von Vodafone weg zu kommen.

Die Interessiert das aber alles nicht :(

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hrhr, Vodfone und o2 sind das Böse. Es gab sogar ein Urteil, dass du weiter löhnen musst, wenn du in ein innerdeutsches Gebiet umziehst, in dem der Provider nicht liefern kann ^^

Es basiert darauf, dass derjenige, der die Vertragsbedingungen ändert im Nachteil ist. Der Andere kann nichts dafür und konnte auch davon ausgehen, das der Vertrag erfüllt wird, denn dafür gibt es ja Verträge.

Für den Umzug kann der Provider nichts, das ist dein Pech. Für die Kostenerhöhung seitens des Providers kann der Kunde nichts, also ist es eine Vertragsänderung, die eine Zustimmung beider Seiten benötigt. Zumindest nach meinem angelesenen Wissen.

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du kannst auch einfach deinen Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit behalten.

Niemand hat das Recht einen bestehenden Vertrag einseitig zu verändern.

Wenn du den Vertrag mit deinem Anbieter geschlossen hast, dann ist er gültig. Sollte er nicht vor der automatischen Verlängerung kündigen, dann behälst du den Vertrag zu den günstigen Konditionen.

Anders herum: du kannst ja auch nicht einfach sagen: so, nu hab ich 3 Monate 20 euro gezahlt, lieber anbieter, ab sofort zahl ich nur noch 10 euro. Danke.

Verträge binden beide Seiten. Der Andere kann nur um die Aufhebung bitten, das liegt dann in deinem Ermessen ob du dem zustimmst oder nicht...

Um deine Frage zu beantworten: Wenn dich dein Anbieter um eine Auflösung es Vertrags ersucht, kann er das tun, und du kannst dem zustimmen. Das heisst: eine der beiden Parteien möchte den günstigen, gültigen Vertrag auflösen und der andere Vertragspartner muss zustimmen (von wem aus das geht ist eigentlich egal)

Bearbeitet von Phash
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  • 1 Monat später...

Eine Preiserhöhung berechtigt sowieso immer zur Kündigung. Genauso ein Abändern der AGBs. Da brauchts keine außerordentliche Kündigung. Ich würde mir einfach ein normales Kündigungsschreiben erstellen (Musterschreiben bekommste hier: http://www.aboalarm.de/) und das dann postialisch abschicken. Kündigungen per eMail sind nicht rechtsverbindlich, soweit ich weiß. Telefonisch ist auch zu unsicher. Je mehr schriftliches zu hast, desto besser - also am besten per Einschreiber abschicken. Ansonsten gehen Kündigungen von Verträgen immer gerne bei den Unternehmen "unter". ;)

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