Weil es sonst gar keine Rechtsschutzversicherung gebe, wenn jeder sich das vom Staat bezahlen lassen könnte. Warum sollte irgendwer monatlich eine Versicherung bezahlen, wenn er auch einfach ohne Versicherung das vom Staat bezahlen lassen könnte!? Und der Passus sagt klar, das man ein Verfahren führen muss, ob das Gericht es so sieht, dass man wegen eines Luxusgutes, und das ist eine GraKa für 300 Euro, klagen muss, wage ich jetzt mal zu bezweifeln, schließlich ist hier nicht der Lebensunterhalt von Ryodu bedroht. Alle Fälle die ich aus meinem Umkreis kenne wo es die beihilfe gab, waren entweder arbeitsrechtliche Verhandlungen wegen unzulässiger Kündigung oder sozialrechtliche Verhandlungen weil unberechtigt Gelder gekürzt wurden. Einen privatrechtlichen Streit der über die Beihilfe finanziert wurde habe ich da noch nicht gesehen. Es waren aber immer Fälle in denen die betroffenen entweder ALG II oder extrem wenig ALG I erhalten haben. Vieleicht ist es ja tatsächlich unerheblich um welche Form des Rechtsstreit es sich handelt, aber in jedem Fall muss Ryodu sich vorm gericht finanziell nackig machen, also nachweisen das seine Einkunftsverhältnisse so gering sind, dass er nicht in der Lage ist sonst einen Prozess zu führen. Und wenn dann das Gericht sieht das er bspw. genug Verdient um sich eine RS Versicherung hätte Leisten zu können, wirds denke ich spätestens da eng. Wenn er ALG II empfänger sein sollte, kann er zum Amtsgericht gehen und unter vorlage seines ALG II Bescheides einen "Anwaltlichen Beratungsschein" beantragen, eigenkosten sollten 10,-€ sein. Dann kann er die Sache zumindest einem Anwaltvortragen der Ihn da sicherlich besser Beraten kann als wir.