Zum Inhalt springen

Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig


Empfohlene Beiträge

5. 2 .2007 Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.

Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten - Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die - wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) - ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.

Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06

Pressemitteilung des BGH

Quelle: lawblog.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das gilt aber nicht für die EA Spionage, denn da muss man auf ja klicken um dieses Programmchen zu installieren. Gleiches gilt für fast jede EULA, der man zustimmen muss.

Spiletechnisch eher weniger von Belang, bei Musikdateien oder sonstige software, sofern raubkopie wird es etwas interessanter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das gilt aber nicht für die EA Spionage, denn da muss man auf ja klicken um dieses Programmchen zu installieren. Gleiches gilt für fast jede EULA, der man zustimmen muss.

Spiletechnisch eher weniger von Belang, bei Musikdateien oder sonstige software, sofern raubkopie wird es etwas interessanter.

Richtig, es geht hier vor allem um "Durchsuchungen" via Internet durch deutsche Behörden dich sich der eigenen Kenntnis entziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das "Durchsuchen" des Systems ist nur dann zulässig, wenn der Verdacht auf Terrorismus besteht.

Stellt sich nur die Frage, auf was für Kriterien da Rücksicht genommen wird. Ob es bedenktlich ist, z.B. das Exekutions-Video von Dingenskirchen da auf der Platte zu haben (schlechtes Namensgedächtnis^^) ist jedoch fraglich. Vorsicht ist auf jedenfall geboten.

Naja meiner Meinung nach, sollte man Heutzutage schon fast mit Freeware auskommen.

Mp3s z.B. können mit einem Stream-Ripper gerippt werden - 100% legal solange es für den Eigengebraucht gedacht ist und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet wird.

Wer unbedingt die neusten Filme runterladen muss bevor diese auf DVD erscheinen - tja bloß nicht erwischen lassen. :?

Und an Software sollte auch fast alles als Freeware realisierbar sein. Bisher nur keinen Ersatz für Photoshop CS2 gefunden - (GIMP2 wär eine Möglichkeit)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wer nen trojan vom BKA oder LKA sich einfängt der ist schon so dumm und hat 100% noch mehr solcher kacke auf dem system also wayne :P Die haben zwar keine flachpfeifen dort hocken aber naja die cracks sinds auch net :P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja, die vielleicht nicht. aber wenn die das einfach so machen dürten, dann dürften sie in "besonderen fällen" wohl auch ihre amerikanischen freunde zur bekämpfung des terrors mal ranlassen.

ich sag da nur echelon. die us-jungs haben jahrzentelange erfahrung im ausspionieren von jeglichem datenverkehr. die würden bei mir (ich bin denke ich bin ein netzwerk-noob) wohl trotz router und aktiv-norton auf meine festplatte sitzen ohne das ich es wüsste.

glaub ich zumindest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Ermittler müssen nur den Anti-Virensoftwareherstellern sagen, dass ihre Signatur nicht erkannt werden darf. Dann kannste den Bundestrojaner mit jeder X-Belibigen Freeware oder Wallpaper-ZIP bekommen. Ist zwar hirnrissig, weil wenn die Signatur bekannt und dann gefaked wird, kann auch "böse" Schadsoftware das Hintertürchen der Ermittler verwenden.

Nicht nur Terrorverdacht konnte laut Special mit c't-Leuten im Radio bisher eine Onlinedurchsuchung auslösen, sondern z.b. auch Verdacht auf Organisiertes Verbrechen oder Kinderpornohandel. Aber diese Trojaner konnten eh allen nach den Regeln gut eingerichteten System (Patches, aktuelle AV-Soft, Firewall oder gar Linux) nichts anhaben.

Die Onlineermittlung wird aber wieder kommen, da es nur nach der aktuellen Gesetzeslage nicht OK ist. Diese soll aber angepasst werden.

Swissi: Echelon wird wohl teilweilse eingestellt. Ua. weil der 11.9. im nachhinein bewiesen hat, dass sie zwar ganz toll Daten sammeln können, diese irrsinnigen Datenmengen aber schlicht und ergreifend nicht auswerten können. Sie haben auch nur "frei verfügbare" Daten aufgenommen. Sprich Mobilfunk-, IP- und Mailverkehr direkt aus der Luft, vom Satelliten oder Provider (die NSA hat angeblich zu allen Systemen/Routern Schnittstellenzugang, wenn sie in USA hergestellt oder eingebaut wurden).

Unsaintly: deinen Post mit Freeware verstehe ich nicht ganz. Du meinst, der Bundestrojaner kommt per Cracks und Crackpatsches rein, sprich wenn du kommerzielle Software cracken möchtest? Den Weg dürfen die Ermittler in Deutschland nicht nehmen. Im Regelfalle werden sie den E-Mailweg nehmen und den Trojaner geschickt dort einbauen.

(PS: Privatkopie per Rippen ist solange OK, solange du keinen Kopierschutz umgehst)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Guest
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Vorschau
 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.