Zum Inhalt springen

kein Unsinn! Kennt sich hier jemand mit Mitrecht/Verträgen/Kündigung aus?


Empfohlene Beiträge

Hi ihr Lieben,

ich hab ein kleines bis riesengroßes Problem, und hoffe dass mir (wie bei so vielem ;) ) DRUCKWELLE weiterhelfen kann.

Also es dreht sich um das aktuelle Mietrecht (Wohnung)

Ich komme direkt zu meinem Problem:

Ich habe am 1.4.2005 einen sogenannten "Einheitsmietvertrag" abgeschlossen. Dort ist under §2 Mietdauer eine Eintragung gemacht die folgendermaßen aussieht:

[x] Er läuft auf (un)bestimmte Zeit: "2 Jahre"

(das (un) ist mit Schreibmaschine ausge-x-t und die 2 Jahre wurden eingetragen)

Nun gehe ich davon aus dass dies ein befristeter Vertrag war. Dieser wurde kurz vor April 2007 mündlich verlängert.

Ende 2007 fing mein Vermieter damit an die Wohnung über+neben mir zum Eigenbedarf auszubauen (>1Jahr Baulärm zwischen 8-17Uhr, unerträglich). Nun sind die neuen Nachbarn eingezogen. Diese haben 2 wunderbar unerzogene Kinder die schreiend, trampelnd mir sozusagen auf dem Kopf rumtanzen. Noch dazu wurde die neu gebaute Wohnung nicht genug gedämmt. Sonntags morgens 9:00 von kratzenden Staubsaugern auf Fließenböden geweckt zu werden ist nicht toll. Geklapper und geschepper von morgens 5Uhr bis etwa nachts um 3 (keine Ahnung wie die das machen ^^)

Ich könnte die Liste noch um einiges länger gestalten, will hier aber keinen langweilen ;)

Nun zu meiner Frage:

Mein Vermieter meinte ich solle gefälligst in meinen Mietvertrag schauen zum Thema Kündigungsfrist. Da steht nichts. Ich weiß aber dass 3 Monate die Regel sind.

Da ich (bzw wir ^^) auf der suche nach einer Wohnung sind (und ab September eine neue haben müssen) versuche ich natürlich so schnell wie es nur geht aus diesem Vertrag auszusteigen....

Nun zu den eigentlichen Fragen:

Geht eine außerordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigung der neuen Nachbarn oder dergleichen?

Wie ist das wenn der befristete Mietvertrag nur mündlich verlängert wurde?

Ich habe mit sehr dezent-hellen Farben meine Wohnung gestrichen (schwammtechnik). Muss ich wirklich neu weiß-streichen bei Auszug??

Bitte erspart mir irgendwelche sinnlosen Posts, ist leider ein ernstes Problem unter dem langsam auch meine Psyche leidet ....

Lärm macht krank sag ich nur ;(;(;(;(

Google und co konnte mir leider nicht helfen, ihr seid meine letzte Rettung (außer 1,99€/min anwaltstelefone die ich mir nicht leisten kann/will ^^)

Vielen Dank schonmal ;)

Liebe Grüße

Maja

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Ich kann dir auf jeden Fall sagen, dass die Kündigungsfrist maximal 3 Monate betragen darf - immer! Alles andere ist nicht rechtsgültig.

2. Um das Weißstreichen wirst du nicht drumherum kommen.

3. Meines Wissens kannst du Mietminderung verlangen, wenn der Vermieter nicht für Ruhe gemäß Hausordnung sorgt/sorgen kann oder aufgrund anderer Lärmbelästigungen. (Tipp: Protokoll führen; Zeugen hinzuziehen! Deine Aussage alleine wird dir im Ernstfall nichts bringen)

ach und generell: mündliche Verträge sind no go, gerade im Mietrecht. Mündliche Verträge sind, insofern nicht anderweitig in einem Vertrag festgelegt, rechtskräftig. Die Frage ist halt immer, wer was beweisen kann.

Bearbeitet von Mirage
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Ich kann dir auf jeden Fall sagen, dass die Kündigungsfrist maximal 3 Monate betragen darf - immer! Alles andere ist nicht rechtsgültig.

2. Um das Weißstreichen wirst du nicht drumherum kommen.

3. Meines Wissens kannst du Mietminderung verlangen, wenn der Vermieter nicht für Ruhe gemäß Hausordnung sorgt/sorgen kann. (Tipp: Protokoll führen; Zeugen hinzuziehen)

Danke für deine zügige Antwort :razz:

1. ok ^^

2. sagte fraxx gerade dass es nach irgendeinem §§§§ seit 2008 oder so nichtmehr der fall ist (man suche den Paragraphen dazu :( )

3. Ich will ja ausziehen... da bringt mir auch ne mietminderung nichts....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2. Kann sein, dass du mit den hellen Farben durchkommst. Weiß ich aber nicht genau...

3. Außerordentliche Kündigung durch Lärmbelästigung wird nicht möglich sein.

hmm... also kündigung zum spätestens 3.9. abschicken und zum 1.12. ausziehen.

Siehst du rgendeine möglichkeit für mich früher aus dem vertrag rauszukommen??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm... bei der ausserordentlichen Kündigungsfrist kann ich Dir nun leider auch nicht genau weiterhelfen. Hast Du die Belästigung denn regelmässig dem Vermieter mitgeteilt? Dann hättest Du schon (wie Mirage angesprochen hatte) Mietminderung in Anspruch nehmen können und dann auch die ausserordentliche Kündigung. Laut Recht hat ein Mieter maximal 3 Monate Kündigungsfrist. Ansonsten siehts recht mau aus, da früher rauszukommen (denke ich, bin aber natürlich kein Experte). Hast Du/Ihr eine Rechtschutzversicherung? dann würde ich mich mal mit einem Mietrechtanwalt kurzschliessen und den ausquetschen, ob da was machbar wäre...

Oder aber Du suchst einen Nachmieter, der passend zu Deinem Auszug einziehen würde. Klar dürfte der Vermieter diesen auch ablehnen, aber Du könntest so eher aus dem Vertrag raus (wenn ich mich nicht täusche... habe aber leider im Netz nichts passendes gefunden)

Bezüglich der Übergabe der Wohnung: Da wurde jetzt erst ein Gesetz verabschiedet, das den Mieter dahingehend schützt, dass die Wohnung nur leer und besenrein übergeben werden muss... UNABHÄNGIG davon, was im Mietvertrag festgelegt wurde! Natürlich muss die Wohnung ordentlich und sauber (also auch Bohrlöcher zu, Fenster sauber, Bad geputzt, etc) und besenrein übergeben werden, aber man muss nicht mehr extra renovieren zum Auszug!

Die Wohnung muss bei der Übergabe leer und besenrein übergeben werden, hier spielt es keine Rolle was in Klauseln ausgemacht worden ist. Bei Klauseln im Mietvertrag die lauten "wie übernommen" oder "wie bei Übergabe", so gilt auch hier: leer und besenrein.

Leider habe ich im Netz nichts gefunden bzgl der Verabschiedung dieses Gesetzes... muss nochmal weiter suchen, damit Du was in der Hand hast.

So long,

lk

Bearbeitet von lk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm... bei der ausserordentlichen Kündigungsfrist kann ich Dir nun leider auch nicht genau weiterhelfen. Hast Du die Belästigung denn regelmässig dem Vermieter mitgeteilt? Dann hättest Du schon (wie Mirage angesprochen hatte) Mietminderung in Anspruch nehmen können und dann auch die ausserordentliche Kündigung. Laut Recht hat ein Mieter maximal 3 Monate Kündigungsfrist.

Bezüglich der Übergabe der Wohnung: Da wurde jetzt erst ein Gesetz verabschiedet, das den Mieter dahingehend schützt, dass die Wohnung nur leer und besenrein übergeben werden muss... UNABHÄNGIG davon, was im Mietvertrag festgelegt wurde! Natürlich muss die Wohnung ordentlich und sauber (also auch Bohrlöcher zu, Fenster sauber, Bad geputzt, etc) und besenrein übergeben werden, aber man muss nicht mehr extra renovieren zum Auszug!

Die Wohnung muss bei der Übergabe leer und besenrein übergeben werden, hier spielt es keine Rolle was in Klauseln ausgemacht worden ist. Bei Klauseln im Mietvertrag die lauten "wie übernommen" oder "wie bei Übergabe", so gilt auch hier: leer und besenrein.

Leider habe ich im Netz nichts gefunden bzgl der Verabschiedung dieses Gesetzes... muss nochmal weiter suchen, damit Du was in der Hand hast.

So long,

lk

Eine außerordentliche Kündigung bekommst du nicht durch. Schon gar nicht in der kurzen Zeit. Selbst z.B. handgreifliche Auseinandersetzungen führen nicht dazu.

leer und besenrein, joa. aber dunkle Farben gelten z.B. als Beschädigung ;)

Bearbeitet von Mirage
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Morbus Ebola

Das mit dem "leer und besenrein" sehe ich nicht so.

Es kommt darauf an ob in deinem Mietvertrag starre Renovierungsfristen vereinbart wurden und womöglich auch noch einen zusätzliche Endrenovierung. Solche Klauseln benachteiligen den Mieter und sind daher nicht wirksam.

Ansonsten muss der Mieter die Wohnung in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Um hier mehr sagen zu können, wäre es gut wenn du den Passus bez. Renovierungsarbeiten deines Mietvertrages posten könntest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bezüglich der Renovierung (Klauseleintrag Schönheitsreperaturen) kann man sagen, dass sollte keine Klausel dazu vorhanden sein, dann muss der Vermieter diese übernehmen. Ansonsten gilt dort die Mietlänge als Massstab. Du bist verpflichtet in gewissen Fristen (3 Jahre, 6 Jahre) bestimmte Teile der Wohnung von Dir aus Renovieren, weil sie in gesetzlichen Grenzen abgenutzt sind, tust du dies nicht während deiner Mietzeit, muss dies bei Ausszug erfolgen.

Bzw mündlichen Verträgen ist zu beachten, dass auch ein mündlicher Vertrag absolut rechtskräftig ist, man sich somit strafbar macht, bricht man ihn. Der Nachweis ist sicherlich schwierig, aber vor Gericht, wird man dazu befragt und ist das Gericht der Ansicht, man würde lügen, kann man gut wegen Meineid ins Gefängnis wandern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry wegen offtopic.

Wenn bei dir ne Klausel drinnen steht, musst du mindestens 2 andere Parteien finden, die das selbe Klauselwerk haben, dann gilt es als AGB, und einzelne Klauseln werden nichtig und durch Regelungen des Gesetzestextes ersetzt. Zum Beispiel:

...Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten....
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Bearbeitet von Fros
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht eine außerordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigung der neuen Nachbarn oder dergleichen?

Nein, es bedarf einem "wichtigen" Grund. http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Wie ist das wenn der befristete Mietvertrag nur mündlich verlängert wurde?

Da die Wohnung seit 2007 weiter genutz und bezahlt wurde, sehe ich hier keinen ansatzpunkt.

Ich habe mit sehr dezent-hellen Farben meine Wohnung gestrichen (schwammtechnik). Muss ich wirklich neu weiß-streichen bei Auszug??

Die Wohnung muss besenrein und in hellem zustand übergeben werden, egal was in deinem "AGB" vertrag drin steht. Selbst bei einer Individualvereinbarung wird es schwer das weißstreichen der wohnung zu erzwingen, da das gesetz in dem fall zu gunsten des mieters geändert wurde.

Ich sehe hier die gesetzliche kündigungsfrist von 3 Monaten.

Man kann natürlich immer versuchen mit dem Vermieter nen deal zu machen. Beispielsweise könnte man anbieten die wohnung in einem überaus guten zustand zu übergeben und so die kündigung auf 1 oder 2 monate zu drücken.

WICHTIG: Bitte alles schriftlich! Das heisst es muss dann drin stehen was mit dem "überaus gutem zustand" gemeint ist (oder was auch immer man sich einfallen lässt). Das ende des mietverhältnisses muss mit einem datum deklariert werden. Der vertrag muss von beiden partein unterschrieben werden.

Gruß,

Sascha

/edit

hier stehts auch nochmal schön geschrieben mit verweisen auf entsprechende rechtsprechung:

http://www.babyzimmer.de/forum/script/beitrag.php?forumsid=1

Vermieter kann beim Auszug weiße Wandfarbe nicht erzwingen

(4.8.2003)Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Hält der eine zum Beispiel den giftgelben Anstrich der Wohnungswände für todschick, so findet der andere diese Farbe schlicht unerträglich. Ein Vermieter aus dem Raum Lübeck wollte deswegen auf Nummer sicher gehen. Er nahm in den Vertrag neben der Vereinbarung diverser Schönheitsreparaturen folgenden Passus auf: "Alle Mieträume sind bei Mietende weiß gestrichen zurückzugeben."

Um so größer war die Überraschung nach Auszug eines Mieters, denn im Flur der Wohnung fand sich eine hellblau marmorierte Tapete. Das wollte sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Er stritt vor Gericht darum, dass die Wände wieder in den vereinbarten weißen Zustand gebracht würden. Aber die Justiz schloss sich dieser Meinung nicht an. Solange der Mieter die Räume nicht durch extreme Farbgestaltung verunstalte, müsse man ihm gewisse Freiheiten einräumen. Eine hellblau marmorierte Tapete gehöre dazu. Lediglich bei extremen und schrillen Farben wie Lila, Schwarz, Rot oder eben Giftgelb vertreten die Gerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Ansicht, dass dies dem Eigentümer oder auch einem neuen Mieter nicht zuzumuten sei. (Landgericht Lübeck, Aktenzeichen 14 S 221/00)

Bearbeitet von Hooker
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

70euro eintritt und 20euro monatlich kostet dieser exclusive club...

Hmm wo hast du die Preise denn her?

http://www.mieterschutzverein-mainz.de/verein_mitgliedsbedingung.html

Mieterschutzverein Mainz und Umgebung e. V.

Kurfürstenstr. 8

55118 Mainz

Tel: 0 61 31/61 31 54

Fax: 0 61 31/61 31 52

Email: info@mieterschutzverein-mainz.de

Web : www.mieterschutzverein-mainz.de

Einmalig 40€, monatlich 6 Euro, inklusve Rechtsschutz.

Das ist in anbetracht dessen, was man an Ärger spart, und was auf einen zukommen könnte, vergleichsweise wenig.

Du willst doch eh mit Matze zusammenziehen; dann könntet ihr auch zusammen beitreten und euch das Geld teilen.

Allein dadurch, daß man im DMB ist, werden Vermieter viel freundlicher und kommunikativer.

Spätestens wenn sie zum ersten mal vom RA Post bekommen, findet sich in 99% der Fälle plötzlich eine Lösung.

Deswegen empfehle ich euch, euch diese Investition zu überlegen.

Also, eintreten, Termin machen, Mietvertrag mitnehmen, und dann dem Vermieter einen Anwalt schicken.

Dann ist Schluß mit unterdrückung; und entweder wird sich geeinigt, oder es gibt ne Klage, fertig.

Im DMB seid ihr so hoch Prozeßkostenversichert, daß ihr laaange streiten könnt, bis euch die Luft ausgeht, und das weiß jeder Vermieter. ;)

Ab sofort alles aufschreiben, was die so treiben, und dann gleich mit vorlegen.

Bearbeitet von DerUnf4ssbare
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ersteinmal schön für euch das ihr zusammen zieht. freut mich für euch:smile:

wegen der mündlichen vertragssache:

ich denke das fällt unter das gewohnheitsrecht. dadurch das du deine miete weiter gezahlt hast und dein vermieter dir weiterhin gestattet hat das du in der wohnung lebst geht die justiz davon aus das ein vertrag vorhanden war. auch wenn dieser mündlich geschlossen wurde.

hast du deinem vermieter schonmal angeboten einen nachmieter zusuchen? das würde dann auch die renovierungssache vereinfachen weil du dich dann ja bei allem mit dem nachmieter einigen könntest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie muss nicht renovieren s.o. ^^

Bei ner Mietrechtssache vor Ewigkeiten habe ich vom Anwalt gesagt bekommen, man kann 3 potentielle Nachmieter vorschlagen und ist aus dem Schneider, auch wenn der Vermieter sie ablehnt. Ka. ob das mittlerweile veraltet ist.

ich würde nen nachmieter online un in den lokalen zeitungen suchen. wenn man einen findet, ist ab übernahme alles im lack.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei ner Mietrechtssache vor Ewigkeiten habe ich vom Anwalt gesagt bekommen, man kann 3 potentielle Nachmieter vorschlagen und ist aus dem Schneider, auch wenn der Vermieter sie ablehnt. Ka. ob das mittlerweile veraltet ist.

hab mal bei soner galileo mietrechts zusammenfassung gesehen das das ein irrglaube ist. der vermieter kann auch 50 nachmieter ablehnen.

also vielleicht lieber den vermieter fragen ob man vorher aus dem vertrag darf wenn man einen geeigneten nachmiert findet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss ich wirklich neu weiß-streichen bei Auszug??

Wenn ich das Urteil dazu nur finden würde...die meisten Regelungen wuren in der letzten Zeit dazu gekippt.

Stressparend, ja ansonsten nein.

Aber je nach Abnutzungsgrad(haha wr daswohl einschätzt...) kann dir der Vermieter anteilige Abgeltung in Rechnung stellen sprich du musst wiederrum zahlen was im Enddefekt wieder zum selber streichen führt da es billiger ist.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,627147,00.html

Ein Artikel habe ich noch gefunden, dazu ist nur zu sagen...wer die Nerven hat auf diese Kleinkriege und Bürokratie...viel Spass ich würde streichen bzw. versuchen gütlich zu einigen.

http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=85&tx_ttnews[backPid]=2320&cHash=b857f4bcb7

Bearbeitet von Rog
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Guest
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Vorschau
 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.