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********Bump-Thread********


Gast Bokuden
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hey, ich les mir alles durch, unfassbarer :P

du gibst selten konkrete antworten auf gestellte fragen, die sich auf themen ausserhalb des jeweiligen threads beziehen, und ggf. sufu oder copypaste erfordern.

das ist mein eindruck, der sich eben auch bestätigt hat.

statt link zur burg (was ohne absichtliches falsch-verstehen einfach gewesen wäre), begriffs-erklärung und zehensocken.

sowas ist spam - durchaus nicht schlimm in diesem thread, aber er wusste es wirklich nicht und daher hätte etwas mehr hilfsbereitschaft nicht geschadet.

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würd ich so nicht sagen, unfassbarer

der Auszug aus wikipedia zu "Burg" war ein sogenannter Scherz, weil die Frage das erlaubt hat.

Der zweite Part meines Posts hat dargestellt, dass der dw.Sommerevent auf einer Burg stattfindet - dass deswegen der dw.Sommerevent dw.Burg heisst hab ich verschwiegen (weil ich das mangels Kenntnis auch nicht weiss :P)

Anstatt sich übers spammen zu beschweren (zumal in einem Thread der extra dafür da is...) könntest du sicher auch was sinnvolleres machen... da dir da aber anscheinend auch nix einfällt: willkommen im Club!

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hmm wikipedia sagt zum thema kopierschutz:

Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.

Nach (§ 95d UrhG) sind technisch geschützte Werke deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften des technischen Schutzes zu kennzeichnen. Das Gesetz meint (Stand 2009 Januar) mit Werk im Fall der CD und ähnlicher Bild- und Tonträger offenbar das Vervielfältigungsstück und dessen Verkaufsverpackung. Durch Angaben über die Eigenschaften des technischen Schutzes kann der Besitzer bzw. Käufer erkennen, welche Nutzungstechnik wie beeinträchtigt sein soll. Nur durch Überprüfung dieser Beeinträchtigung kann er ggf. denjenigen technischen Schutz erkennen, den er u.U. nicht umgehen darf.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Deutschland

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ich würd deswegen keinen wind machen.

du hast für eine nutzungslizenz bezahlt, wenns nicht geht, such nen crack oder sonstwas.

irgend n hintertürchen gibt es immer.

ich bin nicht zwingend (mehr) ein freund von piraterie und klauerei, aber wenn man trotz ehrlichkeit immer noch der dumme sein soll,

hab ich auch keine hemmungen hacks cracks serials usw zu benutzen, um zu bekommen was mir zusteht.

ist kostengünstiger als ein anwalt.

die sagen eh bloss "keine große chance auf erfolg, aber danke für die 200 euro".

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Antwort von Thalia:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst entschuldigen wir uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wir haben Ihnen den Titel "xxx" gutgeschrieben und den Kaufbetrag auf Ihre Kreditkarte erstattet.

Damit eBooks, die auf einen Computer heruntergeladen wurden, auch auf dem OYO gelesen werden können, ist es erforderlich, dass die Adobe ID beider Systeme übereinstimmt.

Es ist möglich die Autorisierung des PCs aufzuheben, in dem Sie während das Programm Adobe Digital Editions geöffnet ist, die folgenden Tastenkombination eingeben: STRG+Shift+D.

Es erscheint die folgende Meldung:

"Möchten Sie die Autorisierung dieses Computers wirklich aufheben? Wenn sich in Ihrer Digital Editions-Bibliothek geschützte Medien befinden, können sie möglicherweise nicht mehr gelesen werden."

Dies bestätigen Sie bitte entsprechend.

Anschließend lesen die Adobe ID Ihres OYO inkl. des Passwortes aus und autorisieren mit diesen Daten Ihren Computer.

Die Adobe ID finden Sie auf dem OYO unter "Mein Konto" (WLAN erforderlich).

Um das eBook nun lesen zu können, ist leider der Erwerb einer neuen Lizenz in Form einer neuen Bestellung notwendig

Befinden sich auf dem PC wesentlich mehr Bücher als auf dem OYO, ist es ratsam die Adobe ID des PCs beizubehalten und den OYO auf die Werkseinstellungen inkl. Löschung der Nutzerdaten zurückzusetzen.

Alle eBooks die wir über www.thalia.de anbieten sind verlagsseitig mittels DRM kopiergeschützt.

Ob wir zukünftig eBooks ohne den verlagsseitigen DRM-Kopierschutz anbieten können, hängt maßgeblich von der Entscheidung der Verlage ab.

Da der Umgang mit diesem Kopierschutz für viele Kunden ohne Computerkenntnisse häufig ein Hinderniss dargestellt hat, wurde das Verfahren im Zuge der Einführung unseren neuen eBook-Readers, dem OYO, deutlich vereinfacht. Auf den Kopierschutz verzichten möchten die Verlage jedoch aus Sorge um eine illegale Vervielfältigung ihrer Werke noch nicht.

Ihren Hinweis auf die Rechtslage hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von DRM-geschützen Werken haben wir gern an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.

Wir werden prüfen, ob ein entsprechender Hinweis auf den DRM-Kopierschutz bereits in der Artikelbeschreibung hinterlegt sein muss und wenn ja, wie wir diesen schnellstmöglich einbinden können.

Für weitere Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was mich wundert - beam-ebooks.de bietet teilweise die gleichen Bücher ohne DRM an...

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man könnte auf dem unterschied zwischen raubkopie und privatkopie rumreiten aber ist dann sicherlich ne einstellungsfrage.

besser und verhältnismäßiger als nen anwalt einzuschalten fänd ichs alle mal - so ne art ziviler ungehorsamt statt zivilrechsklage, wenn du so willst der berliner weg...

edith: sache hat sich ja anscheined erledigt :)

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