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Vorratsdatenspeicherung


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Auch wenn ich mich an Aktionen gegen die Speicherung beteilige, wird sie kommen. Wenn nicht jetzt sofort, doch in den nächsten Jahren, falls eine Verfassungsbeschwerde durchgehen sollte. Das ist einfach eine Entwicklung, die irgendwann kommen musste. Es bleibt nur die Frage, wie schnell es eingeführt wird.

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die ganze sache juckt mich ehrlich gesagt gar net so ^^ wenn sie einen wegen irgendetwas "f****n" wollen dann finden se schon was :) ich mach weiter wie immer hehe werde am tel vielleicht öfter die worte: "kinderporno, bombe, al caida, taliban, papa osama, schleusen, russland, polen, knacken, p2p, raubkopie u.s.w" benutzen das war es aber auch schon :D

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werde am tel vielleicht öfter die worte: "kinderporno, bombe, al caida, taliban, papa osama, schleusen, russland, polen, knacken, p2p, raubkopie u.s.w" benutzen
Das wird keinen stören, außer du hast bereits eine Ermittlung gegen dich laufen, in deren Rahmen ein Richter schon eine Abhöraktion gegen dich genehmigt hat. Es sollen nur Verbindungsdaten (Datum, Zeit und beteiligte Rufnummern) gespeichert werden, keine Inhalte (das hat schon bei dem Abhörsystem der NSA nicht gefunzt). Und selbst die dürfen nur nach richterlichem Beschluss raus gegeben werden.
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Das schöne ist ja, dass ihre eigenen Anschlüsse (die der Abgeordneten) davon ausgenommen sind ^^ Bei Rechtsanwälten in laufenden Strafverfahren und Staatsanwälten ist das ja noch nachvollziehbar, aber bei Abgeordneten? Damit die Ihre Lobbyanrufe auch bei Korruptions-Ermittlungsverfahren geheimhalten können?

Generell habe ich kein Problem damit, wenn die Verbindungsdaten 6 Monate gespeichert werden, solange die Daten wirklich nur auf richterlichen Beschluss rausgerückt werden und von den Providern oder Dritten nicht missbraucht werden können (z.B. Marketingtechnisch). Zudem können die Daten ja auch meine Unschuld beweisen ^^

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Das Ganze ist mir zu polemisch und habe es in den Medien neutraler mitbekommen. Hier ist es ganz gut zusammengefasst.

Übermittelt werden auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten
  1. zur Verfolgung von Straftaten,
  2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
  3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen.

Private Rechteinhaber sollen dagegen keinen Zugriff auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten erhalten. Auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung „erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen.

Es ist klar definiert, dass nur Strafverfolgungsbehörden und bestimmte Sicherheitsorgane auf die Daten nach begründeten Verdacht zugreifen dürfen. Private Personen und Organe (wie z.B. Musikrechteinhaber oder neugierige Arbeitgeber) haben keinen direkten und indirekten Zugriff darauf. Selbst wenn sie eine Strafvervolgung durchsetzen können, erhalten sie keinen Zugriff auf diese Daten.

Wenn das so eingehalten wird, haben 99,X% der Bevölkerung nichts zu befürchten und die Daten recht nichtssagenden Daten verschwinden von den Bändern. Die orwellschen Schreckgespenste sind mMn reine einseitige Polemik (Allein schon die Ansage im Video und der Auftritt sind Polemik pur, genauso wie die sehr einseitige Webseite)

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Private Personen und Organe (wie z.B. Musikrechteinhaber oder neugierige Arbeitgeber) haben keinen direkten und indirekten Zugriff darauf. Selbst wenn sie eine Strafvervolgung durchsetzen können, erhalten sie keinen Zugriff auf diese Daten.

Du verstehst offensichtlich deine eigene Quelle nicht:

[schnipp] "Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung „erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig" [schnapp]

In Strafsachen haben die ermittelnden Behörden Zugriff, und damit indirekt auch der Kläger, wenn auch nur ihn betreffende ANteile der Gesamtmasse.

d.h.: Gleiche Vorgehensweise wie bisher, du stellst als Rechteinhaber eine Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelt den Anschlussinhaber, auf dessen Anschluss z.B. die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, stellt in den meisten Fällen das Verfahren ein.

Die Abmahnanwälte holen sich Akteneinsicht, haben den Namen und gehen (mehr oder minder) den zivilen Weg.

Der Unterschied dabei ist, dass die Daten 6 Monate gespeichert werden MÜSSEN, nicht wie bisher zwischen 4 Wochen und 3 Monaten.

Über weiterführende Auswirkungen will ich mich hier nicht auslassen, denn es steht bei weitem mehr dahinter. Außerdem wurde dies nicht ohne Hintergedanken erlassen, die Daten wollen weiterverarbeitet werden, früher oder später.

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Das wird keinen stören, außer du hast bereits eine Ermittlung gegen dich laufen, in deren Rahmen ein Richter schon eine Abhöraktion gegen dich genehmigt hat. Es sollen nur Verbindungsdaten (Datum, Zeit und beteiligte Rufnummern) gespeichert werden, keine Inhalte (das hat schon bei dem Abhörsystem der NSA nicht gefunzt). Und selbst die dürfen nur nach richterlichem Beschluss raus gegeben werden.

Du musst es in deinen Blog schreiben, der wird per Google irgendwann gefunden und dann fordern sie die Verbindungsdaten an.

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jaja wenn nur alles auf dem schönen und vor allem langen off. weg gehen würde ;) aber die GVU z.b ist ein parade bsp :) da werden schön server aufgestellt und beobachtet sogenannte honeypots, die leute tummeln sich darauf und zack paar wochen später klingeln ein paar herren meist so zwischen 6 und 9 Uhr morgens, in der hand einen wisch vom onkel richter ^^ wenn man das mal auf andere illegale aktivitäten übertragen würde oh oh oh...

mir ist nicht bekannt das BKA oder LKA kinder benutzt im sinne von erst knick knack dann klack klack silberne achter um pädophilie straftäter zu verhaften. Bahh i-wie alles mist :/ bin ich froh das bei mir in der umgebung wlan sehr beliebt ist...

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Wenn auch aus Österreich:

IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung

Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.

http://www.gulli.com/news/sterreich-ip-adressen-f-r-die-2007-12-06/

So viel zum Thema Polemie...

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  • 3 Monate später...

Da sag ich doch mal, Gewaltenteilung ftw.

Ein Glück, daß wenigstens in Karlsruhe die Richter nachdenken.

Frei nach dem Staatsanwalt aus dem Film Shooter:

"Das schöne an Gewaltenteilung ist, dass ich denen nicht nur theoretisch,

sondern auch praktisch und von Rechts wegen sagen kann, wohin sie sich ihre Anrufe stecken können."

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da fällt mir doch glatt noch ein anderer aspekt ein, oder zwei: menge und sicherheit. so lange die daten der staat hat könnte man ja noch einverstanden sein, aber wie sicher sind solche datenhaufen? in deutschland, frankreich und england hat man ja gesehen wie sicher daten sind, da schrecken staatsdienste nicht davor zurück bei banken CDs zu "kaufen" (z.b. in lichtenstein). wie auch immer, die "schützer" werden immer max. weit gehen.

apropos menge:

Die Datenmenge des „digitalen Universums“ wächst viel schneller als angenommen, weshalb IDC im Auftrag des Storage-Anbieters EMC seine Prognosen erneuert: Die produzierte Datenmenge betrug 2007 281 Exabyte und ist damit zehn Prozent grösser als im letzten Jahr vorhergesagt. Diese Massen finden auf rund 17 Milliarden iPhones mit 8-GB-Speicher Platz. Derzeit wächst die digitale Informationsflut jährlich um 60 Prozent und soll bis 2011 rund 1'800 Exabyte (1,8 Zettabytes) erreichen. Dies entspricht einer Verzehnfachung gegenüber 2006.

ich frage mich nur, wer den staatlichen aufbewahrungsmist bezahlt?... ah, der steuerzahler. danke.

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Das Ganze ist mir zu polemisch und habe es in den Medien neutraler mitbekommen. Hier ist es ganz gut zusammengefasst.

Es ist klar definiert, dass nur Strafverfolgungsbehörden und bestimmte Sicherheitsorgane auf die Daten nach begründeten Verdacht zugreifen dürfen. Private Personen und Organe (wie z.B. Musikrechteinhaber oder neugierige Arbeitgeber) haben keinen direkten und indirekten Zugriff darauf. Selbst wenn sie eine Strafvervolgung durchsetzen können, erhalten sie keinen Zugriff auf diese Daten.

Wenn das so eingehalten wird, haben 99,X% der Bevölkerung nichts zu befürchten und die Daten recht nichtssagenden Daten verschwinden von den Bändern. Die orwellschen Schreckgespenste sind mMn reine einseitige Polemik (Allein schon die Ansage im Video und der Auftritt sind Polemik pur, genauso wie die sehr einseitige Webseite)

Glaubst Du wirklich dran - Mad.Gobo?

Was passiert mit Menschen denen zuviel Macht zugeteilt wird? ;o)

Und warum sollten sie Ihre Macht nicht einfach nutzen, weil sie selber Neugierig sind? Denkst du- Es wird alles nach Plan laufen und man "darf" deine Daten nur einsehen, wenn der/die Richter/in brav und fleißig Nickt und "Ja!" sagt? ;o)

Es wurden doch schon früher Leute am Telefon abgehört, ohne einen Richterlichen beschluss, warum sollte sich dadran etwas ändern?

Die Super-Rechner des BND hören und sehen alles ;o)

Mag sich Paranoid anhören, aber wie sagte bereits ein guter Schriftsteller damals: "Denn wir sind wie Baumstämme im Schnee. Scheinbar liegen sie glatt auf und mit kleinem Anstoß sollte man sie wegschieben können- Nein- das kann man nicht, denn sie sind fest mit dem Boden verbunden (Und nun das Wichtigste!) : Aber sieh, sogar das ist nur scheinbar ;o)

Auch wenn sich mein Ruf als "Paranoide-Zau" hier immer mehr festigt - Ich kann diese "Vorratsdatenspeicherung" und das Bild vom "gläsernen Menschen" einfach nicht vertrete - Das spricht gegen meine Überzeugungen und Ideale! Wie soll man noch das Gefühl bekommen eine Privatsphäre zu haben, wenn es doch 100 und 1 Möglichkeiten gibt, diese auszuspionieren?

MfG

dw.Lauhra

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Solange Leute die "Anonymität" des Internets für Straftaten (Kinderpornographie, Absprache zum Terrorismus, Hehlerei, Organisation von Straftaten usw.) missbrauchen, muss es zugreifbar gemacht werden. Alte Medien (Telefon, Brief) können auch überwacht werden, Neue (IP-Telefonie, Mail, Websiten, Foren, IM usw.) sind zur Zeit eine Grauzone, die zu schnell im Daten-Nirvana verschwindet. Das nutzen Diebe, Perverse und Extremisten aus und das gehört beendet.

Klar kann man es missbrauchen, aber das geht immer (siehe der Datendiebstahl in Luxemburg, das war auch nix anderes), nur wer soll wozu die irren Datenmengen der reinen Verbindungsdaten nutzen? Man sieht, mit wem ich wann telefoniert habe, was für Webserver ich besucht habe, mit wem ich Mail und IP-Verbindungen aufgebaut habe. Wenn ich Porno oder Hackerseiten besuche, sollte ich dazu stehen. Wenn ich Verbindungen zu "Buzz"-Webseiten (wie bekannte Kinderpornoseiten oder Extremistenseiten im Ausland) aufbaue, ist das nur OK, wenn sie das raus finden, oder?

Wichtig ist, dass eine Datensammel- und Auswertwut vermieden wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht ja mit seinem Urteil zum "wilden" Kenzeichenscannen schon signalisiert, dass es ein Grundrecht der Daten-Privatsphäre auch bei modernen Techniken gewahrt sehen will.

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Gast dachlatte_ps

am besten jedem menschen bei der geburt einen chip implantieren. man könnte ja anonym(mit einer maske auf dem kopf) ne tankstelle überfallen. die standortdaten aller menschen müssen zugreifbar gemacht werde!

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