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Waffengesetz


Gast Lento
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Seit diesem Monat ist es ja nun verboten Einhandklappmesser mit Arretierung oder feststehende Messer über 12cm Klingenlänge zu führen. Das alles gilt nicht, wenn man ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Der Verstoß wäre keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit (= Geldbuße).

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Was haltet ihr davon? Der jetzige Stand ist, dass kaum ein Messerverkäufer, Polizist, Zollbeamter oder sonst zuständiger Mensch dieses Gesetz kennt und verstanden hat.

Die zuständigen Behörden drücken sich darum zu erklären, was ein "berechtigtes Interesse" sein könnte. Man hat also die Wahl, brav sein Taschenmesser zu Hause zu lassen, oder man hat die Chance der Erste zu sein, der sich dieses Gesetz von einem Gericht erklären lässt.

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Lieber ein unverständliches Gesetz gegen Waffen, als gar keins. Und meiner Meinung nach kann es gar kein berechtigtes Interesse zum Tragen einer Waffe geben. Im Endeffekt also Verboten, und das ist gut so! :ph34r:

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Gast Stahlgewitter
Lieber ein unverständliches Gesetz gegen Waffen, als gar keins. Und meiner Meinung nach kann es gar kein berechtigtes Interesse zum Tragen einer Waffe geben. Im Endeffekt also Verboten, und das ist gut so! :ph34r:

Nunja das kann ich so nich unterschreiben. Jäger & Fischer z.b. brauchen scharfe große Messer um die Beute zu verarbeiten. Aber außerhalb dieser beiden Berufe sehe ich ebenfalls wenig verwendungszweck für ein Messer.

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Lieber ein unverständliches Gesetz gegen Waffen, als gar keins. Und meiner Meinung nach kann es gar kein berechtigtes Interesse zum Tragen einer Waffe geben. Im Endeffekt also Verboten, und das ist gut so! :ph34r:

qft.

das sehe ich ganz genau so.

ein schweizer taschenmesser ist für mich die grenze, die sind meistens so kurz, dass man damit kaum schnitzen kann.

aber zb butterfly messer? grosse klappmesser etc? wozu braucht man die im leben?

insbesondere messer, wo die klinge entweder fest steht oder fest arretiert werden kann, finde ich problematisch,

denn damit kann ziemlich viel wucht ausgeübt werden, um jemanden zu verletzen.

versuch mal mit nem normalen 5cm schweizer messer zuzustechen, aber leg vorher n pflaster bereit. ^^

waffen an sich empfinde ich als unnötig, aber das ist eine rein philosophische frage.

natürlich kann man jetzt anfangen, korinthen zu kacken und sagen, "und was ist mit küchenmessern?"

das sind koch- und arbeitsgeräte, die man in 99% der fälle niemals mit nach draussen nimmt,

um sie irgendwo in der hose zu verstecken, bis man wen damit absticht.

diese ganzen scheiss spiel- und angebermesser sollten alle verboten werden.

wer ein grosses messer draussen braucht (jäger/angler, wie angemerkt) kann eine waffenbeitzkarte für den beruf/hobby erwerben.

psitolen sind auch verboten, polizisten/soldaten und einige wenige andere personen dürfen trotzdem einen waffenschein oder besitzkarte haben,

wobei sammler zwar waffen haben, aber nicht aus dem haus tragen dürfen.

das tragen von schusswaffen ist in deutschland sehr streng geregelt, und genau so sollte es mit allen anderen waffen sein, ob messer, keule oder sonstwas.

wer erwischt wird, bekommt ein nettes ordnungsgeld aufgebrummt; viel besser als gefängnis meiner meinung nach.

solche gesetze sind nur dazu da, damit nicht jeder kleine asi mit waffen rumrennt und sein ego damit aufwertet.

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Mir fällt grad auf, dass die Diskussion in eine falsche Richtung geht, weil ich die Überschrift schlecht gewählt habe.

Messer sind laut Waffengesetz keine Waffen. (§1 Absatz 2)

Daraus folgt übrigens, dass ein Waffenscheininhaber seine Schusswaffe gemäß dem Waffenschein führen darf, aber kein Einhandmesser mit 3cm Klingenlänge.

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und was ist mit uns armen kleinen pfadfindern und unseren matrosenmessern? ohne die sind wir im wald doch vollkommen hilflos

Stimmt!

Als erstes sollten wir nun eine Sammelklage gegen John Rambo einreichen! Ich möchte nur dran erinnern was er in seinem letzten Film für ein Messer hatte!

Das ganze Thema ist unnötig, wirklich unnötig! Wer ein Messer in seiner Hose oder sonst wo versteckt, wird es dort haben! Dieses Pseudo-Gesetz ist nutzlos! Mal ganz ehrlich? Mich hat noch nie jemand gefragt: "Sag mal, hast du ein Messer dabei?" o.ä. - Und ich denke auch nicht das sie nun damit anfangen werden!

Dieses Gesetz ist doch eh nur gut, wenn mal etwas passiert IST - und genau das macht´s aus: wenn es passiert IST - nicht davor, jedenfalls glaube ich nicht an eine vorbeugenden Effekt dieses Gesetzes!

Aber gut, man kann seine Anti-Waffen-Paranoia damit befriedigen (Unfassbar anguckt...) ! Muss ja nicht unbedingt ein Messer oder eine Pistole sein, welche man mitnimmt- Könnte auch ein Baseballschläger sein,...und das ist ja auch nur ein Sportgerät.

Diskussionen über Waffen oder Waffengesetze gibt es schon sehr sehr lange - und alle haben uns nicht weiter gebracht. Wer es drauf anlegt kann auch jemanden mit purer Kraft töten oder einen einfachen Stein benutzen - Tode durch Gewalt oder Waffeneinwirkung wird es immer geben.

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erm, ich kenn noch ein beruf, in dem man ein messer braucht... bauleiter! Oo

also mein alter herr braucht auf einer baustelle, sei es für elektrik oder isoloeriung kontrollieren oder sonst was, ein messer.

jetzt nicht so ne große machete oder so etwas übertriebenes aber sein leatherman hat schon ne recht ordentliche, scharfe klinge und er könnte auf der baustelle ohne das ding nicht arbeiten.

als büroangestellter nicht wirklich, aber irgendwie glaube ich, dass es noch mehr handwerkliche berufe gibt, in denen ein taschenmesser im alltäglichen gebrauch nützlich ist.

ich finde, man sollte nach dem verwendungs-/erfindungszweck gehen und dann erst die gefährlichkeit prüfen.

denn scheiß auf taschenmesser, jemand kann dir mit nem großen küchenmesser viel gefährlicher werden und was jetzt? alle küchenmesser abschaffen und das fleisch in zunkunft mitm löffel schneiden?

ich hab auch schon hausfrauen gesehen, die ihre männer mit eisenbratpfannen totgeschlagen haben, also verbannen wir mal alle pfannen aus deutschen küchen oder?

die richtung dieser gesetzgebung tendiert zu meinem entsetzen irgendwie in die richtung der nazi-seiten diskussion im anderen thread; gesetze gegen waffen (wie sprungmesser oder riesige spezialklingen, die wirklich nur als waffen konzipiert sind!) ist gut, aber jetzt im blinden verbotswahn anzufangen den handwerkern ihre taschenmesser wegzunehmen

ist ein armutszeugnis unser debilen gesetzgebung!

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Was ist denn wenn man Campen oder wandern geht?

Da gehört nen gescheites Messer zur Standard Ausrüstung, darf man das dann nicht oder wie?

Nen Messer ist meiner Meinung nach ein Werkzeug welches als Waffe missbraucht werden kann.

Man müsste Baseballschläger, Gehstöcke verbieten, Glasflaschen, Plastiktüten etc., ich glaub ich kann so viele Alltagsgegenstände aufzählen mit denen man einen Menschen töten kann und welche man als Waffe missbrauchen kann sodass der Thread 7 Seiten bekommt -.-

Finde das Gesetz voll schwachsinn, wenn man Messer verbietet weil man dadurch nen Menschen verletzen kann, dann laufen halt alle Straftäter statt mit Messer mit nem Schraubendreher, Eispickel, Hammer oder was weiß ich rum, voll der blödsinn.

KA was das Gesetz bringen soll

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der Film von Hooker, wer brauch so ein Scheiss?????? Ist doch krank... .

Wäre in DE schon deshalb verboten, weil es eine Waffe ist, die vortäuscht ein harmloser Gegenstand zu sein, wie z.B. ein Stockdegen.

leatherman

Wenn es nicht einhändig zu öffnen ist oder keine Verrieglung hat => kein Problem. Auf der Arbeit sowieso kein Problem weil "Beruf" = "berechtigtes Interesse". Auf dem Weg dahin vielleicht schon. Lösung: Leatherman in eine Stofftasche und 50 Cent Vorhängeschloss an den Reißverschluss. (Is kein Witz, so darfste sogar ein Gewehr "sichern", also vor Zugriff von dir selbst)

Was ist denn wenn man Campen oder wandern geht?

Genau das ist die Frage. Ist das Sport? Wer kann schon nachweisen, dass er das Messer an dem Tag wirklich braucht? Wer kann nachweisen, dass er an dem Tag eine für den "Sport" wichtige Handlung durchführen wird, wo er nur eine Hand frei hat? Hat er Glück und der betreffende Beamte sieht das auch so an dem Tag und hat nicht gerade seinen schlechten Tag.

Die Intention des Gesetztes ist es (laut Interviews mit Abgeordneten), Polizeibeamten die Möglichkeit zu geben, nach eigenem Ermessen die Messer einzukassieren, ohne dass ein Grund vorliegt.

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wer ein grosses messer draussen braucht (jäger/angler, wie angemerkt) kann eine waffenbeitzkarte für den beruf/hobby erwerben.

Es gibt keine Waffenbesitzkarte für Messer, schon deshalb, weil Messer keine Waffen sind. Außerdem berechtigt die Besitzkarte zum Besitz und nicht zum Führen einer Waffe.

Außerdem darf jeder weiterhin jedes Messer besitzen. Du darfst auch ein Schwert besitzen, obwohl es laut Waffengesetz eine Waffe IST. Man darf nur kein Messer mehr FÜHREN.

Und seit wann können Angler Waffenbesitzkarten beantragen?

Jäger/Angler haben ein "berechtigtes Interesse" (Berufsausübung/Sport).

Dieses Gesetz ist doch eh nur gut, wenn mal etwas passiert IST

Wenn was passiert ist, gibts schon seit ein paar hundert Jahren Gesetze. (Mord/Körperverletzung/Nötigung ...) Sobald ein Polizist sieht, dass du die Absicht hast, mit dem Messer eine Straftat zu begehen, konnte er es dir schon immer abnehmen. Jetzt kann er es ohne Angabe von Gründen.

Und dein Nachbar kann dich jetzt auch anzeigen wenn er dich nicht leiden kann.

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ich finde, dass sich das gesetz an dem terminus "berechtigtes interesse" aufhängt.

Sind selbstschutz und prävention auch berechtigte interessen?

des weiteren habe ich das gefühl, dass es nun nicht zu verstärkten kontrollen kommen wird..und dies somit zu einem dieser "Es ist was passiert, jetzt haben wir noch nen zusätzlichen anklagepunkt!"-Gesetze verkommen wird.

Sowas gibts bestimmt höchstens an irgendwelchen Schulen in Berlin, wo es eh schon kontrollen gibt..aber da ist es eigentlich eh zu spät

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Weitere Berufe bei denen ein brauchbares Klappmesser mit wenigstens 7-8 cm Klingenlänge notwendig sind, sind Winzer, Floristen, Landwirte, Landschaftsgestalter, Elektriker usw...

Ich finde das ganze auch absolut übertrieben, da selbst ich in meinem Arbeitsumfeld oftmal auf mein Taschenmesser (Einhandklappmesser mit Arretierung und 6 cm Klinge) angewiesen bin, das ich in einer Gürteltasche mit Klettverschluss trage.

Da sind oftmals auch Arbeiten in der Öffentlichkeit fällig und ich werde einen Scheiss tun mir jetzt ein schweizer Taschenmesser deswegen zu besorgen.

Desweiteren bin ich ja hobbytechnisch mit living history verbunden und trage teilweise Repliken von mittleralterlichen Gebrauchsmessern, die andernorts schon konfiziert werden würden und das seit ueber 5 Jahren!

Ich bezweifle das unsere grünen Freunde jetzt unsere Märkte und Lager abklappern und die Messer einkassieren würden.

Btw, 12 cm für ein feststehendes Messer sind viel! Die meisten teuren Messer wie Gerber oder Puma haben selbst als Jagd- und Entbeinmesser maximal 10-11 cm.

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Es gibt keine Waffenbesitzkarte für Messer, schon deshalb, weil Messer keine Waffen sind. Außerdem berechtigt die Besitzkarte zum Besitz und nicht zum Führen einer Waffe.

oh man. das war rein hypothetisch. alles was über taschenmesser hinaus geht sollte in der öffentlichkeit verboten werden.

wer eins braucht könnte dann eine besitzkarte beantragen so wie es bei pistolen üblich ist.

lies erstmal anständig bevor du wieder den professor raushängst.

so halbe quotes aus dem zusammenhang gerissen, ganz toll.

das wird ja wieder bierernst hier.

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Meiner Meinung nach ist der Verbot von Butterflys und anderen exotischen Springmessern berechtigt, aber ein Einhandmesser kann sich JEDER aus einem normalen Klappmesser mit Arretierung bauen und diese Art des Messers ist schon seit Jahren bei so ziemlich jedem Handwerker im Umlauf.

Alles was es braucht ist eine M3 Schraube und eine abgeschliffene Hutmutter.

Selbst beim Aldi hab ich heute wieder einen mords Teufel von *Outdoor* Messer als Einhandklapp mit Sperrfeder gesehen.

Was du forderst Unfassbarer, würde auch all jene Sammler und Träger in Deutschland beeinflussen, welche nicht an ein Blutbad denken sobald sie ein Küchenmesser sehen.

Ausserdem käme ein normales Klappmesser für mich schon lange nicht mehr in Frage, da ich mich mal beim Schnitzen mit so nem drecks Teil tierisch am Finger verletzt habe wegen der nicht arretierten Klinge.

Verbot hin oder her, die Polizei wird hier bestenfalls bei vermuteten kriminellen Elementen einschreiten und den Normalbürger weiterhin nicht behelligen, es gibt schliesslich auch friedlichere Orte als Berlin und Pottsdamm in Deutschland.

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wer eins braucht könnte dann eine besitzkarte beantragen

Wenn Messer als Waffe eingestuft würden, müsstest du keine Besitzkarte, sondern einen Waffenschein beantragen, um es führen zu dürfen. Du dürftest es dann auch nur zu dem Zweck führen, für den der Waffenschein gilt.

Weiterhin müsstest du deine Küchenmesser vor deinen Kindern / anderen Personen sichern, weil du sonst Minderjährigen / anderen Personen Zugang zu Waffen ermöglichst.

Da es in DE sicherlich mehrere Millionen Personen mit "berechtigtem Interesse" gibt, hätten die Behörden gut zu tun, zumal ein Waffenschein immer zeitlich befristet ausgestellt wird.

wird jetzt jeder koch verklagt der mit seinen eigenen messern zum arbeitsplatz fährt

Am Arbeitsplatz selbst nicht (Beruf), ob auf dem Weg dahin muss erstmal in einem Urteil geklärt werden. Ich kenn mich nicht so genau aus, aber ich glaube wegen einer Orndungswidrigkeit wird man nicht angeklagt. Man kann wohl Einspruch dagegen erheben und dann geht es vor Gericht. Man hat es also selbst in der Hand, ob man brav zahlt oder vor Gericht geht.

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Viel Arbeit für die Papiermühlen der Justiz!

Natürlicher Selbsterhaltungstrieb würde ich das nennen.

Ähnlich der Steuersystemvereinfachung die nie kommen wird, da sonst ein ganzer Berufszweig samt Anhang arbeitslos wäre von den Nachteilen für Konzerne mal ganz abgesehen.

Muss da ein Haushaltsloch geschlossen werden aufgrund der zurückgehenden Steuereinnahmen bei Tabakwaren?

8-)

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Erstemal: Der Text im ersten Post ist falsch. Der Gesetzestext lautet nicht "berechtigtes Interesse" sondern es ist erlaubt ein solches Messer zu führen (also griffbereit am Körper zu tragen) wenn es einem allgemein anerkanntem Zweck dient. Berechtigtes interesse und anerkannter Zweck sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuh. Der rest der Diskussion die auf "interesse eine waffe zu tragen" basiert ist also für die Füsse.

Anerkannte Zwecke für Messer mit besonders großen feststehenden Klingen oder Einhand mechanismus sind

- Wenn der Koch am Buffet einer Gartenparty das Küchenmesser schwingt

- Wenn Ersthelfer am Unfallort z.B. mit einem sogenannten Rettungsmesser jemandem aus dem Auto schnitzt

- wenn ein Pilzesammler im Wald wehrlose Pilze mit seinem Pilzmesser abschlachtet

- Der Handwerker sich mit einem Tapetenmesser (einhändig zu öffnen mit Arretierung!!! ganz schlimm!) durch niederträchtiges Verpackungsmaterial metzelt

- tausend andere Aktivitäten

Wenn das Messer vom Hersteller nicht als Kampfmesser ausgewiessen ist, zählt selbst Campen und Grillen als anerkannter Zweck.

Warum also das Gesetz wenn diese Phrase eh wieder alles aushebelt? Es ist eine Antwort auf die hohe jugendkriminalität in Berlin. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting wollte mit dem Gesetzentwurf Polizisten eine handhabe gegenüber vorwiegend jugendlichen krminiellen an die Hand geben. Bis dato gab es keine gesetzlich wasserdichte Grundlage die dem Polizisten erlaubte das Messer zu beschlagnahmen solange der Besitzer damit noch keinen Scheiss gebaut hat. Niemand wird deswegen dem Handwerker sein Tapetenmesser wegnemen.

Ob es hilft Gewalt einzudämmen? Wohl kaum. Warum? Weil kriminelle sich nun mal nicht an Gesetze halten, also auch nicht an dieses. Wer bereit ist mit einem Messer zuzustechen wird wohl kaum davor abschrecken dass er eine kleine geldstrafe bekommt wenn er dabei erwischt wird wie er es mit sich rumträgt.

edit: Das Schweizer waffengesetz hat diesen Zusatz "anerkannter Zweck" übrigens nicht. Victorinox baut zwei varianten ihres Rettungsmessers. Eine einhändig zu öffnende Variante für den Rest der Welt und eine Variante ohne dieses Feature für die Schweiz. Resultat: Der schweizer Feuerwehrmann muss die Handschuhe ausziehen wenn er den Autogurt durchschneiden will und der Deutsche Feuerwehrmann lässt sie an ;)

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Wen interessiert das schon?

Remo hats doch schön zusammengefasst, wenn man als otto normalo mit so nem Messer erwischt wird und net grad die Cops blöd anmacht wird man wohl auch kein problem bekommen denen ein berechtigtes Interesse zu schildern.

Das sind ja eigentlich auch keine Unmenschen.

Wenn ich so nen Messer nicht brauche werd ich damit wohl auch nicht durch die Gegend marschieren.

Imho aber ne Gute Handhabe um irgendwelchen Assis vor oder in z.B. ner disse oder ähnlichem ihre Messerchen wegzunehmen, denn da fällt mir nun ma garkein Grund ein da etwas derartiges mitzunehmen.

Gebraucht werden die aber an solchen orten ab und an schonmal ](*,)

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Erstemal: Der Text im ersten Post ist falsch. Der Gesetzestext lautet nicht "berechtigtes Interesse"

Doch, Originaltext: "(2) 1Absatz 1 gilt nicht [...] sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt." (Siehe Link im ersten Post)

Das "berechtigte Interesse" wird weiter unten genauer erläutert und EIN BEISPIEL für ein "berechtigtes Interesse" ist ein "anerkannter Zweck".

- Wenn Ersthelfer am Unfallort z.B. mit einem sogenannten Rettungsmesser jemandem aus dem Auto schnitzt

Rettungsmesser wurden vom BKA als Werkzeug und nicht als Messer eingestuft, hier der Feststellungsbescheid: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf

- tausend andere Aktivitäten

... zu denen man nicht ZWINGEND ein Messer über 12cm oder ein Einhandmesser benötigt. Es ist die Frage, ob es jemanden interessiert, dass Einhandmesser und große Messer in der Handhabung viel sicherer sind, als ein schweizer Taschenmesser. Außerdem müsstest du auf dem Weg zu deiner Aktivität das Messer nun in einem "verschlossenen Behältnis" transportieren.

Wenn das Messer vom Hersteller nicht als Kampfmesser ausgewiessen ist.

Ein Messer keine Waffe, blos weil der Hersteller es als "Kampfmesser" bewirbt. Es muss von seinem "Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Die Werbeaufschrift "Combat" ändert ja nichts am Wesen des Messers. Ein beidseitiger Schliff schon.

Und trotzdem ändert das nichts, denn auch Hieb- und Stichwaffen kannst du bei berechtigtem Interesse weiterhin führen.

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