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Grafikkarte gekauft leider defekt Hilfe


Ryodu
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Hi,

ich habe vor 10 Tagen bei ebay Kleinanzeigen eine Grafikkarte gekauft.

Diese habe ich via PayPal bezahlt. 3 Tage später kam das Packet mit der Karte bei mir an. Leider scheint diese defekt zu sein. Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert. Dieser konnte das garnicht verstehen, denn als er die Karte bei der Post aufgegeben hat, soll sie einwandfrei funktioniert haben.

Das Packet wurde versichert verschickt, also bat mich der Verkäufer damit zur Post zu gehen und dies zu reklammieren. Dort habe ich ein kleines Formular ausgefüllt und das Packet der Post übergeben. Von dort aus ging das Packet mitsamt Inhalt in ein sogenanntes Prüfzentrum der Post um den Schaden zu überprüfen und festzustellen ob dieser auf dem Transportweg entstanden sein könnte.

Eine Woche später (am 01.02) bekam der Verkäufer einen Brief in dem stand, dass die Post der Meinung ist, dass Packet wäre nicht entsprechend der AGBs der Post verpackt und somit würde die Post den Schaden nicht übernehmen. Die Post hat mir heute das Packet erneut zugestellt.

Somit sitze ich momentan auf der kaputten Grafikkarte und der Verkäufer hat mein Geld.

Soweit mir der Verkäufer mitgeteilt hat, will er Einspruch gegen den Bescheid der Post einlegen.

Hat jemand vielleicht einen Rat für mich wie ich mein Geld zurück bekommen könnte?

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Mit ner Anzeige drohen und Paket zurück, wenn du dein Geld nicht zurück bekommst, Anwalt einschalten. Wichtig alles Dokumentieren so gut es geht. Er muss dir die gekaufte Ware im beschriebenen Zustand liefern, macht er das nicht, ist er gewungen dir dein Geld zurück zuerstatten. Was er dann mit der Post klärt ist seine Sache und geht dich als Käufer nix an.

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Ich habe extra Screenshots von der Anzeige bei ebay Kleinanzeigen gemacht. Daraus geht eindeutig hervor, dass die Karte funktionstüchtig verkauft wird.

Bezüglich des Anwalts. Das wird mich doch bestimmt einiges Kosten und vielleicht schnell die Kosten der Karte übersteigen ....

lTO84D0.jpg

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naja - beim dem Preis kein Wunder, dass sie defekt ist...und dann auch noch mit raufgebasteltem Custom Kühler + einer blöden Ausrede warum sie verkauft wird. Ich würde eher sagen scheisse montiert und abgeraucht.

Versuche auf Rücknahme zu bestehen. Mit Anwalt drohen kann man auch ohne einen Anwalt einzuschalten.

So teuer sind Anwälte nicht - Kosten beziehen sich mMn auf den Streitwert (Brago). Du hast ggf. eher das Problem einen zu finden, weil es sich nicht lohnt.

Bearbeitet von Art
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Gast Machamdila

Ich geh jetzt mal davon aus die Karte war bereits beim verschicken defekt. (was sehr wahrscheinlich ist)

Bin zwar mit den Nutzungsbedingungen von ebay Kleinanzeigen nicht vertraut aber:

Der Typ verkauft das Privat d.h. du hast schonmal keinerlei Rückgaberecht und Gewährleistung

Da ich dem Text entnehme das die Karte modifiziert wurde fallen auch Garantie und die Gewährleistung von seinem Amazon-kauf weg.

Setz dich mal mit den ebay Kundendienst in Verbindung. Wird wohlmöglich deine einzige Möglichkeit sein.

Anwalt ist quatsch ... sofern du keine Prozesskostenhilfe bekommst, rechnet sich das nicht

Wie gesagt ebay Kundendienst ... die machen (soweit ich weis) wenns hart auf hart kommt auch das Anwaltliche (kann sein das sich das nur auf ebay selbst bezog)

Desweiteren und das ist wichtig!

Du hast mit Paypal bezahlt ... und dort kannst du auch Probleme melden und Zahlungen stornieren und widerrufen

Um Probleme mit einer Zahlung zu melden hast du 45 Tage zeit (mehr oder weniger)

Wie gesagt ich glaub mal nicht das das an der post lag und wenn doch und der bescheid von der post stimmt und er hast scheiße verpackt dann fordere deine Zahlung über paypal zurück

Denk dran du hast keine schuld!

EDIT: Hab die Nutzungbedingung mal überflogen und wegen dem was ich oben geschrieben habe §2 Nr. 2 Pkt. 1 u. 2

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/nutzungsbedingungen.html

Gruß

Macha

Bearbeitet von Machamdila
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Genau wie Mach es schreibt und nicht anders: ebay & Paypal sind oft sehr interessiert daran solche Probleme zu lösen und sind dabei auch oft auf Seiten des Käufers. Zunächst würde ich prüfen ob du über Paypal das Geld zurückholen kannst (beachte bitte was Proto schreibt!) und gleichzeitig direkt den Kundendienst von ebay Kleinanzeigen bemühen.

Anwalt ist wirklich quatsch, alternativ empfehle ich ihm mit dem Vorbeischicken von Druckies zu drohen die in der Nähe wohnen - Inkasso-Team DRUCKWELLE :aufmaul:

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Entweder PayPal oder ebay. Wenn ein Incident parallel geöffnet wird, dann führt das zu Verwirrung und ebay blockiert auch gerne einen "Item not as described" Incident, wenn bereits ein Request über PayPal läuft. Ich empfehle das über PayPal zu machen und hoffe ganz stark, dass du nicht über die Email Adresse bezahlt hast. Der ebay Support über Kleinanzeigen ist, wenn überhaupt vorhanden, sehr eingeschränkt, deswegen haben die ja damals dieses Portal gekauft / eröffnet.

Fernab von Paypal und ebay hast du natürlich auch das Recht auf deiner Seite. Du hast einen offenen Mangel unverzüglich gemeldet und selbst wenn nicht, dann handelt es sich hier

um einen arglistig verschwiegenen Mangel, da hättest du sogar 30 Jahre Zeit den zu melden ;)

Es gibt aber auch feine Unterschiede und Auswirkungen, die sich danach richten was in der Beschreibung steht. In deinem Fall z.B. "funktionierte zum Zeitpunkt des Ausbaus bla bla"

Ab dem Punkt kann ich leider nicht weiter helfen.

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Auch wenn es nicht wirklich weiterhilft: Pech gehabt. Mir stellen sich bei der Beschreibung alle Nackenhaare hoch. Ich drücke Dir alle Daumen, dass du über Paypal was richten kannst. Das wäre auch der Weg, den ich versuchen würde.

Ich verkaufe recht viel über ebay-Kleinanzeigen, aber nur an Selbstabholer und Barzahler. Da treiben sich zu viele Betrüger und Datensammler rum. Was da für hanebüchene Anfragen trotz des expliziten Satzes "Nur Selbstabholung und Barzahlung" kommen ist faszinierend.

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egal was bei dieser Sache raus kommt. Kleinanzeigen mache ich nurnoch mit Abholung, sodass man die Ware überprüfen kann. Nur leider in diesem Fall jetzt zu spät.

Bei PayPal angerufen, dort hat man 45 Tage nach Zahlung Zeit ein Problem zu melden. Das werde ich gleich mal probieren.

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...

Der Typ verkauft das Privat d.h. du hast schonmal keinerlei Rückgaberecht und Gewährleistung

...

Das stimmt so nicht. Auch bei Privat zu Privat geschäften gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen.

In dem Screenshot sehe ich keinen Gewährleistung ausschluss.

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Nachdem ich den Verkäufer nochmals freundlich gebeten habe mir das Geld zurück zu überweisen kam folgende Antwort per Email. Die Rechtschreibfehler waren so schon vorhanden :smile:

Also sie haben geschrieben das die wäre orsendluxh verpackt war. Das Schreiben habe ichbsiga noch hier. Die Karte lief beu mir einwandfrei. Das scheint ein 100 prozentiger betrugsversuch ihrerseits zu sein. Die Summe werde ich natürlich nicht überweisen. Ab jetzt bitte m r noch Kommunikation über Anwalt. Werde ihnen nicht mehr antworten . Nfg

Ich glaube da war jemand ein bisschen durch den Wind ^^

Daraufhin habe ich bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz eingereicht. Das war so gegen 12 Uhr heute Mittag. Naja jetzt kann ich wohl nurnoch hoffen das mir PayPal zustimmt. Bin mal gespannt wann die sich bei mir Melden. Vielen Dank an euch alle für eure Tipps

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Gast Lancegrim

Eigentlich ist die Sache recht easy, für dich jedenfalls.

Sollte es Hart auf Hart kommen gilt hier immer noch die Beweispflicht. Du musst beweisen das die Karte nicht lief nachdem du sie erhalten hast. Die Post muss beweisen das der Schaden nicht durch ihren Versand entstanden ist. Und der Verkäufer muss beweisen das die Karte vor dem Versenden problemlos lief.

Ist da halt echt nur die Frage ob sich das lohnt. Wichtig ist wirklich, ALLES dokumentieren. Schreib ein Tagebuch, wo du den Erhalt des Pakets reinschreibst, wo du deine Enttäuschung niederschreibst darüber das die Karte nicht funktioniert usw usw. Klingt albern, aber so ein Buch gilt sehr sehr oft als Dokumentation und wird in Gerichtsverfahren möglicherweise mit herangezogen.

Ich persönlich würde PayPal ne Frist setzen, in der sie sich darum kümmern sollen. Sollte dann nichts passieren, geh zu deiner Bank und gib an das PayPal unrechtmäßig bei dir abgebucht hat und du das Geld zurückfordern willst. 90% aller Banken die ich kenne, machen das einfach, aus dem einfachen Grund das sie dafür Gebühren erheben, die dann bei PayPal gleich mit abgezogen werden.

Das könnte natürlich zu Problemen mit PayPal führen, aber wenn du denen diese Kosten dann bezahlst, sollte vielleicht alles halb so wild sein.

@Roger: Soweit ich weiß ja, musst ja 18 sein um Geschäftsverträge abzuschließen.

Edit: Ich hab mal nach der Graka gesucht, die gibts so ja garnicht. Das issen Custom Kühler drauf, dann verkauft er die Karte, weil er den Kühler schon hat? Was issen das fürn Unsinn? Das is mal totaler Bullshit. Der hat beim Basteln die Karte geschrottet und wollte die dann loswerden ohne Verlust zu machen... das sieht ein Blinder mit nem Krückstock. Da bringt auch ne Rechnung von Amazon nix, die würden ihm den Vogel zeigen wenn er die zurückgeben wollen würde.

Eigentlich klar Fall fürn Anwalt. Sag dem du hast die Karte gekauft, die ist offensichtlich umgebaut, dabei wohl was falsch gemacht und jetzt als Betrug bei Ebay verkauft worden. Ist eigentlich recht Eindeutig. Zumal: Beratungen beim Anwalt sind halbwegs günstig, wenn der Anwalt meint das issen sicherer Fall, wonach es hier eigentlich aussieht, dann zahlt bei ner Verurteilung der Gegner die Kosten deines Anwaltes. Zudem gibt es noch Prozesskostenhilfe.

Bearbeitet von Lancegrim
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Er ist sehenden Auges ins Verderben gerannt. Nach der Beschreibung hätte ich keine 10€ für die Graka ausgegeben. Sie sagte doch eindeutig, dass an der Graka geschraubt wurde und damit die Garantie futsch ist. Die Antwort des Verkäufers legt auch den Verdacht nahe, dass die Sache von vorne herein auf "täglich steht ein Dummer auf" ausgerichtet war. Das ist möglicherweise der Hebel, an den man ansetzten kann.

Für unter 18 gilt in der Regel der "Taschengeld-Paragraph", der aber mit 300€ deutlich überschritten ist. Keine Ahnung, ob sich ein Portal oder der Käufer versichern muss, dass ein Verkäufer überhaupt geschäftsfähig ist. Ich gehe ja mal davon aus, das bei DW jeder wirklich 18 ist :-\"

Wenn man sich mit Paypal mit Lastschriftenrückgaben anlegt, sollte man viele Einwegkonten haben ;)

Einen Anwalt bemühen ... Ist der Verkäufer überhaupt in D ansässig und somit greifbar? Und was zur Hölle ist diese sogenannte Prozesskostenbeihilfe? Braucht man dazu nicht eine Rechtsschutzversicherung, die diese auch Fall basiert zusagen muss?

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Gast Lancegrim

Prozesskostenhilfe kann jeder bei Gerichten bzw. direkt bei Anwälten beantragen. Wenn die genehmigt wird, bezahlt Vater Staat die Anwaltkosten.

Nach meiner fristlosen Kündigung saß ich mit ALG1 da und hatte kein Geld gegen meine Kündigung zu klagen. Prozesskostenhilfe wurde gewährt und ich hab froh geklagt.

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Prozesskostenhilfe ist in so einem Fall recht fraglich.

Einen Anspruch haben Sie also dann, wenn Sie:

- einen Prozess oder ein Verfahren führen müssen und die dafür erforderlichen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können und

- nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten auf Erfolg haben und

- nicht von der Prozess- oder Verfahrensführung absehen würden, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten.

Außerdem falls er Verliert

Insbesondere erstreckt [die Prozesskostenhilfe] sich nicht auf die Kosten, die die Gegenseite zum Beispiel für ihre anwaltliche Vertretung aufwendet.

Verlieren Sie das Gerichtsverfahren, so müssen Sie der Gegenseite diese Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist.

Außerdem

Schon für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe entstehen Kosten.

Diese müssen Sie begleichen, wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wird. Das Gleiche gilt für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.

Das könnte also nen Teurer Spass werden, wenn er Pech hat.

Nicht Falsch verstehen; ich will hier niemandem Einreden es nicht anwaltlich/gerichtlich zu lösen zu versuchen. Ich möchte lediglich auf die weiteren monetären Risiken hinweisen, es gibt schliesslich nicht ohne Grund so viele Versicherer die Rechtsschutzsversicherungen anbieten.

Bearbeitet von MacG
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MacG hats doch gut ausgeführt, wenn Du es mal komplett liest sollte Dir was auffallen Lance ;)

Für sowas hat man entweder Rechtschutz oder macht es selbst.

Paypal abwarten, wenn das nicht wirkt Karte in Paket unter Zeugen (!) auf der Post aufgeben mit ienem Begleitschreiben und 14 Tagesfrist zur Überweisung.

Wenn da (erwartungsgemäss) nix kommt würde ich ohne weitere Mahnung versuchen das Geld per Mahnbescheid (kostet bei dem Betrag ~20 Euro, die hat man "dann auch noch".) versuchen einzutreiben.

Wenn da son lustiges Forderungsschreiben vom Gericht kommt überlegen sich viele (vor allem "einfach gestrickte") ob es den Ärger wert ist. Und wenn ers aussitzt noch besser, dann bekommste nach ~2-3 Monaten einen 30 Jahre lang vollstreckbaren Titel.

Hatte da auch mal so einen "Spassbieter" bei einem PKW Verkauf bei Ebay.... eigentlich warte ich nur darauf das er bei Facebook schreibt das er endlich einen Job hat, bis dahin generiert das Ding Zinsen.

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Zeig den Futzi doch einfach mal pauschal wegen Betrug an.

Das kost dich abgesehen von bissel Zeit bei den Bullen nix. Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft und ggf. wird ein Strafverfahren eröffnet. Sollte dies so sein, haste im Zweifel auch gute Karten, private Dinge im Anschluss rechtlich durchzusetzen.

Wobei da aber auch gesagt sein muss, sofern der Futzi die Kohle schon verprasst hat und sonst nix hat, haste da auch nix davon.

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